ÖDP NRW begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Schiedsgerichten
ÖDP NRW begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Schiedsgerichten: Schiedsgerichte bei Streitigkeiten innerhalb der Europäischen Union sind unzulässig. Urteil hat nach Meinung der ÖDP Ausstrahlung über den innereuropäischen Bereich hinaus.

(firmenpresse) - (Düsseldorf/Münster) – Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Zulässigkeit von Schiedsgerichten. Das Gericht hat geurteilt, dass derartige Schiedsgerichtsvereinbarungen in zwischenstaatlichen Verträgen unzulässig sind, da diese Klausel Rechtsstrei-tigkeiten der gerichtlichen Überprüfung nach Unionsrecht entzieht.
Die ÖDP NRW sieht sich durch dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass Schiedsgerichtsvereinbarungen in Handelsverträgen unzulässig sind, soweit diese die Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit entziehen. Sie sieht in diesem Urteil auch Ausstrahlungen auf Handelsverträge, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Auch hier muss sichergestellt werden, dass Streitigkeiten aus diesen Abkommen von einem ordentlichen Gericht unter Wahrung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts überprüft werden können. Entsprechende Klauseln in den sogenannten „Freihandelsabkommen“ sind nach ÖDP-Meinung weder mit dem Rechtsstaatsgebot noch mit dem Gemein-schaftsrecht der EU vereinbar.
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Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf
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Datum: 06.03.2018 - 23:47 Uhr
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