Winkelmeier-Becker/Magwas: Union tritt weiter für Beibehaltung von § 219a StGB ein
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unverändert bestehen bleiben
In der aktuellen Diskussion über § 219a Strafgesetzbuch (StGB)
spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter dafür aus, das
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche unverändert beizubehalten.
Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Yvonne Magwas: "Die Union hält daran fest: Das Werbeverbot für den
Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB soll unverändert bestehen
bleiben. Das Verbot ist ein wichtiger Teil des gut austarierten
Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not
ungewollt schwangerer Frauen. Das bestehende Werbeverbot gehört damit
untrennbar zur Beratungslösung des § 218a StGB.
Uns ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten
und ergebnisoffenen Beratung hat. Nur dieses vertrauensvolle Gespräch
wird der psychischen Belastung gerecht, die ein
Schwangerschaftskonflikt für Frauen bedeutet. Im geschützten Raum
kann die schwangere Frau ihre Fragen klären, sich fundiert beraten
lassen und dann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen.
Selbstverständlicher Bestandteil der Beratung ist es auch,
Informationen darüber zu übermitteln, welche Ärztinnen und Ärzte
einen Schwangerschaftsabbruch durchführen würden. Die Möglichkeit
eines sicheren Abbruches für Frauen bleibt unangetastet, wenn sie
sich aus individuellen schwerwiegenden Gründen nicht anders als für
einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann.
Diese Hilfe wird Frauen und der Schwere des Konfliktes gerecht -
Werbung für ein Geschäft zur Tötung ungeborenen Lebens dagegen
nicht."
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Datum: 08.03.2018 - 17:08 Uhr
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