Grippewelle: Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
ARAG Experten beantworten die dringendsten Fragen der Arbeitnehmer

(firmenpresse) - Die Grippewelle rollt! Die Medien melden mehr als 42.000 neue Infektionen in nur einer Woche. Doch müssen diejenigen, die es erwischt hat, in jedem Fall zuhause bleiben? Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Um zu klären, wie das im Alltag aussieht, beantworten ARAG Experten dringende Fragen zum Thema.
Mich hat die Grippe voll erwischt - ich bin krankgeschrieben. Was ist, wenn mein Chef mich beim Einkaufen sieht?
Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist i.d.R. erlaubt. ARAG Experten warnen allerdings vor ausgedehnten Shoppingtouren, die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.
Darf ich trotz Krankschreibung Sport treiben?
Das kommt darauf an. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen ist ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay des Arztes eingeholt werden.
Darf ich die drohende Langeweile zuhause z. B. mit einem Kinobesuch bekämpfen?
So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch laut ARAG Experten durchaus in Ordnung. Wer jedoch z.B. wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Was ist zu beachten, wenn mich die Grippewelle im Urlaub erwischt?
Das ist in der Situation besonders ärgerlich. Aber zum Glück zählen die Krankheitstage nicht als Urlaub. Der Urlaubsanspruch verlängert sich vielmehr um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und diese Tage können zu einem späteren Zeitpunkt als Urlaub genommen werden.
Wichtig: Der Arbeitgeber sollte unbedingt schnellstmöglich (z.B. Fax, Email, Telegramm) informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist. Außerdem muss die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden.
Darf ich eine lange geplante Reise trotz einer Krankschreibung antreten?
Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also z.B. wegen eines Bronchialkatarrs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Es ist auf jeden Fall ratsam, den Arzt zur Sicherheit zu fragen und sich die Reise von ihm genehmigen zu lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind dagegen der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit eigentlich von selbst.
Durch die Grippewelle ist die Personaldecke vielerorts sehr ausgedünnt. Kann ich trotz Krankschreibung aushelfen?
Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Man befindet sich allerdings sehr schnell in der rechtlichen Grauzone, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.
Ab wann muss dem Arbeitgeber die Krankschreibung vorliegen?
ARAG Experten raten erkrankten Arbeitnehmern dringend, den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort zu verständigen. Sofort heißt, an dem Morgen des ersten Tages der Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Wichtig: Arbeitsvertraglich kann auch geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen hat. Das Bundesarbeitsgericht stellte auch fest, dass der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Tag ein Attest verlangen kann, wenn er befürchtet, von seinen Angestellten getäuscht zu werden. Dafür ist nicht einmal ein begründeter Verdacht nötig, nach dem der Arbeitnehmer schon in der Vergangenheit Erkrankungen nur vorgetäuscht hätte (BAG, Az.: 5 AZR 886/11).
Was sind die Regeln, wenn nicht ich selbst, aber mein Kind erkrankt ist?
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Vergütung, wenn er seine Arbeitsleistung für einen unerheblichen Zeitraum nicht erbringen und dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. Eine solche Situation liegt z. B. bei der eigenen Hochzeit, Todesfällen im engsten Familienkreis, der Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder auch bei der Erkrankung des Kindes vor. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Erkrankung eines Kindes unter acht Jahren ein Zeitraum von fünf Arbeitstagen als so genannte "vorübergehende Verhinderung" als angemessen angesehen worden. Demnach müsste der Arbeitgeber für fünf Arbeitstage das Gehalt zahlen und kann dafür keine Gegenleistung (z.B. in Form von nachträglichen Überstunden) verlangen. Doch Vorsicht! § 616 BGB ist laut ARAG Experten in einem Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar, d. h. diese Regelung kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-un-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de
Datum: 09.03.2018 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1588955
Anzahl Zeichen: 5700
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 694 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grippewelle: Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu
Sicher unterwegs: So sind Radler und Rad gut geschützt ...
Viele nutzen ihr Rad inzwischen ganzjährig. Ob zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen, ob mit oder ohne Kinder oder Hund im Gepäck: Durch den Boom von E-Bikes und Lastenrädern hat die Zahl der Fahrradfahrer deutlich zugenommen. Aber es gibt auch noch die Freizeit- und Schön-Wetter-Fahrer - und für
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Parodontitis und ihre Auswirkung auf die Gesundheit ...
Saarlouis, 09.03.2018 Parodontologie Die Parodontologie ist diejenige Disziplin, die sich mit dem Zahnhalteapparat beschäftigt. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die Zähne stabil im Kiefer festsitzen. Zu dem Zahnhalteapparat zählen die Alveole (sozusagen ein knöchernes Fach, in dem der
Leistungskiller Heuschnupfen: schlechtere Schulnoten durch Pollenallergie (FOTO) ...
In nur wenigen Wochen ist es soweit: Dann absolvieren deutschlandweit die Schüler der 12. und 13. Klassen ihre Abiturprüfungen. Für diejenigen von ihnen, die an einer Pollenallergie leiden, kann es dann aufgrund ihrer Allergiesymptome schnell zu einer schlechteren Note kommen. Denn durch
Groß rauskommen? Eben nicht / Wenn der Gang zur Toilette zum Problem wird ...
Man spricht nicht gerne darüber, aber das Abführen auf fremden Toiletten ist für Viele nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Die Gründe sind unterschiedlich und vielfach unabänderlich. Damit aus diesem Missstand keine chronische Obstipation resultiert, können einige Allgemeinmaßnahmen be
"Umgang mit Cannabis-Patienten ist menschenunwürdig und katastrophal" ...
MÜNCHEN - Kein Grund zum Feiern: Der erste Geburtstag des "Cannabis als Medizin"-Gesetzes ist für den Cannabis Verband Bayern (CVB) alles andere als ein Grund zum Feiern. "Der Umgang mit Cannabis-Patienten ist menschenunwürdig und katastrophal", sagte CVB-Vorsitzender Wenzel C




