Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
Bundesweite Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe
ID: 1589017
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung das Taxigewerbe. Erste Ergebnisse liegen nun vor.
Im Zentrum dieser Prüfung standen die Fahrer und Betreiber von
Taxiunternehmen. Trotz der in der letzten Woche herrschenden
schwierigen Witterungsbedingungen haben über 2.500 Zöllnerinnen und
Zöllner rund 3.150 Objekte geprüft und dabei ca, 6.450 Fahrerinnen
und Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der
Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen im
Taxigewerbe aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die
Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der
unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale
Beschäftigung von Ausländern überprüft. Neben den Befragungen der
Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.100
Fällen Geschäftsunterlagen bei den Taxiunternehmen eingesehen. Die
bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 21
Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ergaben
sich Hinweise auf Unterschreitungen des Mindestlohns, sowie gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Nichtmitführen von
Ausweispapieren und das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 1.200 Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen
auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtmäßigen
Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.
Der Zoll wurde durch 385 Beschäftigte von den
Konzessionsvergabestellen, den Eichämtern, der Landesfinanzverwaltung
und der Polizei unterstützt. Dadurch konnten auch Verletzungen der
Eichsiegel an den Taxametern festgestellt werden. Daraufhin wurden
die betroffenen Taxen stillgelegt.
Regionale Informationen liegen den jeweiligen Hauptzollämtern vor.
Zusatzinformation
Die im Taxigewerbe beschäftigten Arbeitnehmer unterliegen den
Mindestlohnregelungen nach dem Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn
beträgt aktuell 8,84 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de
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Datum: 09.03.2018 - 15:32 Uhr
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