Der Zoll erweitert die Nutzung des besonderen Behördenpostfachs (beBPo)
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Das besondere Behördenpostfach stellt eine Erweiterung der etablierten E-Mail-Kommunikation dar.
Es verbindet die bekannte E-Mail-Technologie mit zusätzlichen Funktionalitäten:
- ein per Gesetz als sicher definierter Übermittlungsweg
- eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation
- ein zweifelsfreier Nachweis der Identität des Kommunikationspartners
- ein Nachweis des Nachrichtenerhalts in Form eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Damit lassen sich zum Beispiel Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge, sonstige juristische Dokumente und Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis in elektronischer Form sowohl bei der Zollverwaltung einreichen als auch von dort empfangen.
Die Zollverwaltung wird das besondere Behördenpostfach für die Kommunikation mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, aber auch Rechtsanwälten und Bürgern - soweit diese über einen eigenen Zugang verfügen - einsetzen.
Für die Nutzung des besonderen Behördenpostfaches ist eine Aufnahme in den digitalen Verzeichnisdienst der deutschen Justizbehörden (SAFE-Verzeichnis) Voraussetzung. Alle Adressen der jeweiligen Postfächer des besonderen Behördenpostfaches der Zollverwaltung sind in diesem Verzeichnis aufgelistet. Weitere Informationen zum besonderen Behördenpostfach finden Sie unter folgendem Link: https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php
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Luise Hoppe
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Datum: 17.11.2020 - 14:01 Uhr
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