Kölner Stadt-Anzeiger: Revision im Kölner Raser-Prozess: Opferanwalt fordert Freiheitsstrafen
ohne Bewährung
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vor drei Jahren bei einem Rennen auf dem Kölner Auenweg den Tod einer
Radfahrerin verschuldet haben sollen, fordert Opferanwalt Nikolaos
Gazeas Freiheitsstrafen ohne Bewährung für die Angeklagten. Die
bisher verhängten Urteile seien "ein Schlag ins Gesicht für die
Eltern und den Bruder der Verstorbenen gewesen, sie haben aber auch
das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz massiv
erschüttert", betont Gazeas. Dies berichtet der "Kölner
Stadt-Anzeiger" in seiner Montagausgabe. An diesem Montag beginnt vor
dem Kölner Landgericht erneut der Prozess gegen die beiden Männer.
Sie waren im April 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu
Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Kölner Landgericht hatte
zwar festgestellt, dass den Beschuldigten an jenem Abend im April
2015 bewusst war, dass sie mit ihrer riskanten Fahrweise andere
gefährdeten. Einen Vorsatz sahen die Richter jedoch nicht; vielmehr
hätten beide in Überschätzung ihrer Fähigkeiten darauf vertraut, dass
schon nichts passieren werde. Zudem stellten die Richter den beiden
Angeklagten eine günstige Sozialprognose. Der Bundesgerichtshof (BGH)
hat das Urteil teilweise aufgehoben und den Fall nach Köln
zurückverwiesen, weil er die Aussetzung zur Bewährung für nicht
angemessen hielt. Für Anwalt Gazeas ist der Fall Auenweg ein
"Paradebeispiel für ein unsicheres Zurückweichen" des Staates vor dem
Verbrechen, sollten die Angeklagten nicht ins Gefängnis müssen.
"Nennen Sie mir außerhalb der Raserszene einen Menschen, dem eine
Bewährungsstrafe nicht völlig unverständlich erscheint", so Gazeas im
"Kölner Stadt-Anzeiger".
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Datum: 11.03.2018 - 16:00 Uhr
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