SHB Altersvorsorgefonds: LG Chemnitz verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz

SHB Altersvorsorgefonds: LG Chemnitz verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz

ID: 1589717

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SHB Altersvorsorgefonds:
Landgericht Chemnitz verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz



(firmenpresse) - Das Landgericht Chemnitz entschied in einem Urteil gegen den involvierten Anlageberater auf Schadensersatz wegen Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG. Der Entscheidung lag zugrunde, dass insbesondere auf die Empfehlung des Anlageberaters die Beteiligung an dem SHB Altersvorsorgefonds gezeichnet wurde. Im Laufe des Verfahrens berief sich die Klägerin, die ursprünglich Geld in Versicherungen anlegte, u.a. darauf, dass sie eine sichere Altersvorsorge wünschte. Der Anlageberater empfahl in den SHB Altersvorsorgefonds zu wechseln. Doch der SHB Altersvorsorgefonds war von Anfang an mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Dem Anlageberater wurde vorgeworfen, dass er nicht hinreichend auf die Anlagerisiken hinwies. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von dem Anlageberater Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Chemnitz der Argumentation der anwaltlich vertretene Klägerin und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Vgl. Sie auch:
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.


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Datum: 13.03.2018 - 06:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.03.2018

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