Kündigung auf medizinischen Rat - wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?

Kündigung auf medizinischen Rat - wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?

ID: 1590130

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.



Fachanwalt ArbeitsrechtFachanwalt Arbeitsrecht

(firmenpresse) - Immer wieder bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arzt den medizinischen Rat zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Gründe dafür können vielschichtig sein, oftmals geht es um Burnout oder auch eine Erkrankung in Folge von Mobbing am Arbeitsplatz. Problematisch ist für Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang in erster Linie eine drohende Sperrzeit durch die Arbeitsagentur beim Bezug von Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen. Wie können Arbeitnehmer dies vermeiden? Wie sollten sie vorgehen, wenn der Arzt zur Kündigung rät?



Sperrzeit bei Herbeiführen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld droht immer dann, wenn der Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt oder daran mitgewirkt hat. Das ist also grundsätzlich in Fällen einer eigenen Kündigung des Arbeitnehmers oder auch eines außergerichtlich geschlossenen Aufhebungsvertrages der Fall.



Sperrzeit vermeiden: Vermeiden lässt sich diese Sperrzeit dadurch, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die Beendigung nachweisen kann. Das kann durch ein ärztliches Attest geschehen, das die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die entsprechende medizinische Diagnose ausweist und die Erforderlichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verdeutlicht.



Vorherige Beratung: Doch nicht immer liegt eine solch eindeutige medizinische Diagnose vor, auf die sich Arbeitnehmer dann auch später gegenüber der Arbeitsagentur stützen können. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer vorschnellen eigenen Kündigung zunächst anwaltlichen Rat einzuholen und andere Möglichkeiten überprüfen zu lassen. Ist etwa Mobbing am Arbeitsplatz ursächlich für die Erkrankung des Arbeitnehmers, hat sich der Arbeitgeber unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht. Dann kann die Beendigung ggf. auch im Rahmen von Verhandlungen gegen Zahlung herbeigeführt werden, wobei wiederum darauf zu achten ist, dass auch ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag immer das Risiko einer Sperrzeit birgt. Wenn der Arbeitgeber dann auch ein Interesse daran hat, den Arbeitnehmer loszuwerden, kann es sinnvoller sein, diesen "kündigen zu lassen" und sich dann im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor Gericht zu einigen.





Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.



12.03.2018



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Kündigung aufgrund von Sachbeschädigung des Arbeitnehmers Heizungsausfall als Mietmangel: Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.03.2018 - 17:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1590130
Anzahl Zeichen: 4035

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 692 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung auf medizinischen Rat - wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Heizungsausfall als Mietmangel: Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert? ...
Heizungsausfall ist Mietmangel: Entscheidend für die Frage, was Mieter tun können, wenn bei ihnen in der Wohnung die Heizung ausfällt, ist zunächst, ob damit ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Fällt die Heizung vollständig aus, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung als Mietsache wesentl

Kündigung aufgrund von Sachbeschädigung des Arbeitnehmers ...
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich

Frankfurter Rundschau: Der entfesselte Trump ...
Inzwischen wechselt Donald Trump seine Mannschaft so schnell aus, dass es nicht einmal für ein Abschiedsgespräch reicht. Die Umstände des Tillerson-Rauswurfs sagen viel aus über das Chaos in der Washingtoner Machtzentrale. Doch sie müssen die Verbündeten aus einem anderen Grund alarmieren:

Aufhebungsvertrag: die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer ...
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung reg


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z