Heizungsausfall als Mietmangel: Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
ID: 1590131
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Fachanwalt Bredereck(firmenpresse) - Heizungsausfall ist Mietmangel: Entscheidend für die Frage, was Mieter tun können, wenn bei ihnen in der Wohnung die Heizung ausfällt, ist zunächst, ob damit ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Fällt die Heizung vollständig aus, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung als Mietsache wesentlich beeinträchtigt und es besteht ein Mietmangel. Im Einzelfall etwas schwieriger zu beurteilen sind die Fälle, in denen die Heizung zwar noch funktioniert, aber nur eine gewisse, verhältnismäßig geringe Temperatur in den Räumen herzustellen vermag. Hier finden sich regelmäßig bestimmte Angaben im Mietvertrag zur Temperatur, die in der Wohnung erreicht werden muss. Wird diese nicht erreicht oder ist eine unzumutbar niedrige Temperatur (z. B. 15 Grad) vereinbart, liegt ebenfalls ein Mangel vor.
Vermieter nachweisbar informieren: Ist es zu einem Heizungsausfall gekommen oder wird die erforderliche Temperatur in der Wohnung nicht erreicht, müssen Mieter zunächst unbedingt den Vermieter informieren - und das nachweisbar. In der Regel ist eine E-Mail dafür ausreichend, jedenfalls wenn der Vermieter daraufhin reagiert. Folgt keine Reaktion, sollten Mieter zu einer Zustellung der Mängelanzeige durch einen Boten übergehen. Nur damit lässt sich später wirklich rechtssicher ein Zugang beim Vermieter nachweisen.
Themenwelt
Miete mindern bei Mängeln
Alles, was Sie über dieses Thema wissen müssen.
Mehr erfahren
Fristsetzung: Zudem sollte eine angemessene Frist zur Behebung des Problems gesetzt werden. Die kann kürzer ausfallen, je schwerwiegender die Beeinträchtigung ist. Bei einem kompletten Heizungsausfall bei Minusgraden können Mieter auch die sofortige Instandsetzung verlangen und im Notfall auch eine einstweilige Verfügung erwirken. Zudem sollten Mieter in ihrem Schreiben auch direkt darauf hinweisen, dass die Mietzahlung zukünftig vorsorglich nur unter Vorbehalt der Mangelbeseitigung durch den Vermieter erfolgt.
Rechte des Mieters: Mieter haben im Falle eines Heizungsausfalls neben dem Anspruch auf Instandsetzung auch das Recht zur Minderung der Miete und können ggf. auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen bis zur Mängelbeseitigung, um so Druck auszuüben. Auch hier gilt es jedoch, einige wichtige Hinweise zu beachten. So sollte die Miete nicht einfach nach dem eigenen Gefühl in einer bestimmten Höhe gemindert werden, weil immer die Gefahr besteht, dass ein Gericht später im Streitfall eine andere Auffassung zur angemessene Höhe der Minderung vertritt und dann auf einmal ein Zahlungsrückstand des Mieters besteht, der ab einer gewissen Höhe gar das Risiko einer Kündigung des Vermieters birgt.
Anwalt frühzeitig aufsuchen: Um hier folgenschwere Fehler zu vermeiden, sollten sich Mieter bei Zweifeln möglichst früh an einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt wenden, der die entsprechenden Ansprüche und Rechte für sie geltend machen kann.
07.03.2018
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
heizungsausfall
mangel
wohnung
mieter
vermieter
heizung
anspruch
minderung
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 13.03.2018 - 17:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1590131
Anzahl Zeichen: 3565
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 479 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Heizungsausfall als Mietmangel: Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Kündigung auf medizinischen Rat - wie sollten Arbeitnehmer vorgehen? ...
Immer wieder bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arzt den medizinischen Rat zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Gründe dafür können vielschichtig sein, oftmals geht es um Burnout oder auch eine Erkrankung in Folge von Mobbing am Arbeitsplatz. Problematisch ist für Arbeitnehmer in diesem Zu
Kündigung aufgrund von Sachbeschädigung des Arbeitnehmers ...
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich
Frankfurter Rundschau: Der entfesselte Trump ...
Inzwischen wechselt Donald Trump seine Mannschaft so schnell aus, dass es nicht einmal für ein Abschiedsgespräch reicht. Die Umstände des Tillerson-Rauswurfs sagen viel aus über das Chaos in der Washingtoner Machtzentrale. Doch sie müssen die Verbündeten aus einem anderen Grund alarmieren:
Aufhebungsvertrag: die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer ...
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung reg




