Mobilheim auf Dauerparkplatz kein Zweitwohnsitz

Mobilheim auf Dauerparkplatz kein Zweitwohnsitz

ID: 1590416

ARAG experten zu einem aktuellen Urteil




(firmenpresse) - Die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime können nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Kiel hat im konkreten Fall hervorgehoben, dass Mobilheime keine Immobilien seien und damit nicht dem typischen Begriff einer Zweitwohnung entsprächen.



Wenn eine Gemeinde dennoch eine Zweitwohnungssteuer erheben wolle, müsse sie dies in ihrer entsprechenden Satzung ausdrücklich regeln und bestimmte Mindestmerkmale der Ausstattung festlegen. Ferner müsse der in der Satzung zu bestimmende Steuermaßstab realitätsgerecht sein, so die ARAG Experten (OVG Schleswig-Holstein, Az.: 2 LB 97/17 und 2 LB 98/17).

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.03.2018 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1590416
Anzahl Zeichen: 716

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:



Diese Pressemitteilung wurde bisher 370 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mobilheim auf Dauerparkplatz kein Zweitwohnsitz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Apothekenreform: Das ändert sich für Patienten ...
Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der Apotheke Für viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf Grippe und Corona beschränkt. Künftig dürfen A

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...
Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden? Wer ein Instrument erlernt, muss auch üben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei

Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben ...
Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen un


Weitere Mitteilungen von ARAG SE



 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z