Fünf Gefahren beim Hausbau und wie sich Verbraucher davor schützen

Fünf Gefahren beim Hausbau und wie sich Verbraucher davor schützen

ID: 1590610
(ots) - Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März
2018 nennt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) fünf Gefahren, die
beim Hausbau lauern, und gibt Tipps wie sich Bauherren davor schützen
können.

1. Unvollständige Bauverträge

Der Bauvertrag bestimmt, welche Leistung das Unternehmen dem
Verbraucher schuldet. Was hier nicht drinsteht, kann nur schwer
nachverhandelt werden. Umso wichtiger ist, dass der Bauvertrag
vollständig ist. Zentrale Punkte sind eine lückenlose
Bauleistungsbeschreibung und ein ausgewogener Zahlungsplan, bei dem
die vereinbarten Abschläge nach Baufortschritt bezahlt werden. Da
Bauverträge äußerst komplex und für Baulaien kaum zu durchschauen
sind, sollten sie in jedem Fall vor Vertragsunterschrift von einem
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf Vollständigkeit geprüft
werden.

2. Vertragsabschluss unter Druck

Oft werden Verbraucher durch Preisschnäppchen und befristete
Sonderangebote zum schnellen Vertragsabschluss gedrängt. Eine
umfangreiche Prüfung des Bauvertrags und das Einholen von
Vergleichsangeboten sind dann kaum mehr möglich. Wichtig zu wissen
ist, dass Bauherren, die ein Haus aus einer Hand erwerben oder
größere Umbaumaßnahmen planen, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag
zurücktreten dürfen. Man sollte sich daher nicht unter Druck setzen
lassen. Wer zudem vor Unterschrift keinen Vertragsentwurf zur Prüfung
erhält, sollte sich lieber eine andere Baufirma suchen.

3. Mängel am Bau

Die Erfahrungen der BSB-Berater zeigt: Die Mängelhäufigkeit beim
Bauen nimmt wieder deutlich zu. Das liegt vor allem an der hohen
Auslastung der Baufirmen und dem damit verbundenen Zeitdruck.
Besonders schadensträchtige Baufehler können bei der Abdichtung von
Kellern oder Bädern geschehen. Die Folgen sind verheerend:


Wassereinbruch und Schimmelbildung treten unter Umständen erst Jahre
später auf und haben Mängelbeseitigungskosten zur Folge, die die
laufende Hausfinanzierung nochmals stark belasten können. Wichtig ist
es daher, die Fehler zu erkennen, wenn sie entstehen. Deshalb sollten
private Bauherren immer eine professionelle Baubegleitung beim
Hausbau miteinkalkulieren und einen unabhängigen Sachverständigen
hinzuziehen, der bei mehreren Baustellenterminen überprüft, ob
Baufehler vorliegen.

4. Eine zu knappe Finanzierung

Wenn die Finanzierung zu knapp bemessen ist, sind Bauherren kaum
handlungsfähig. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten besitzen sie
keine Mittel, um einen Anwalt zu konsultieren. Mittel- und
Langfristig könnte ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall die
Finanzierung gefährden. Eine solide Finanzierung beruht auf einer
realistischen Kostenberechnung, die sowohl die Baukosten, als auch
die Baunebenkosten berücksichtigt. Bauherren sollten einen
Eigenkapitalanteil in Höhe von 20 -30 Prozent der Bausumme einbringen
und 5.000 - 10.000 Euro für unerwartete Zusatzleistungen während der
Bauphase zur Verfügung haben. Die aktuell niedrigen Zinsen sollten
dazu genutzt werden, viel zu tilgen. Dadurch spart man bares Geld und
die Kreditlast wird schneller reduziert. Das hat auch Vorteile, wenn
die Zinsen bis zur Anschlussfinanzierung wieder steigen.

5. Bauverzögerung

Wenn die Baustelle stillsteht und die Arbeiten nicht
voranschreiten, geraten Bauherren schnell in Bedrängnis. Der
Mietvertrag läuft aus, der Umzug muss verschoben werden, es drohen
unkalkulierbare Mehrkosten. Damit Bauherren diese Falle umgehen,
sollten sie eine feste Bauzeit mit der Baufirma vereinbaren. Das
Gesetz sieht beim Hausbau und größeren Umbaumaßnahmen vor, dass
Baufirmen einen verbindlichen Zeitpunkt zur Fertigstellung benennen
müssen. Wenn der Beginn noch nicht feststeht, muss zumindest die
Dauer der Baumaßnahmen angegeben werden. So werden die
wirtschaftlichen Risiken gemindert und die Bauherren können den
Einzug in ihr neues Haus verlässlich planen.

Nützliche Ratgeber zu diesen und vielen weiteren Themen stehen
Verbrauchern auf der Homepage des Bauherren-Schutzbund e.V. zum
kostenlosen Download zur Verfügung:
www.bsb-ev.de/verbraucherservice/ratgeber-aktuell/

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Datum: 14.03.2018 - 17:17 Uhr
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