Hansa Treuhand HT Flottenfonds II: LG Berlin gab Anleger-Klage gegen Bank statt

Hansa Treuhand HT Flottenfonds II: LG Berlin gab Anleger-Klage gegen Bank statt

ID: 1590723

Kanzlei Renner informiert über aktuelle Gerichtsurteile.


Hansa Treuhand Zweiter Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG:
Landgericht Berlin gab einer Anleger-Klage gegen Bank statt



(firmenpresse) - Das Landgericht Berlin gab einer Klage eines Anlegers des Fonds Hansa Treuhand Zweite Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank statt. Dem Kläger stand ursprünglich ein Geldbetrag in Höhe von ca. 20.000,00 EUR zur Verfügung. Seine Hausbank empfahl ihm die Zeichnung einer Beteiligung an einem Schiffsdachfonds, dem Hansa Treuhand HT Flottenfonds II, der ursprünglich in fünf Schifffahrtsgesellschaften investierte. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Insbesondere vorgehalten wurde, dass weder auf das erhöhte Risiko aufgrund der Fremdfinanzierung, noch auf das Totalverlustrisiko, hingewiesen wurde. Zudem warf der Kläger der Bank vor, Vertriebsprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, verschwiegen zu haben. Mit seiner Klage forderte der Anleger von seiner Bank Schadensersatz. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Berlin der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Damit erreichte der Kläger sein Ziel. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht Berlin die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."



Vgl. Sie auch: http://www.kanzlei-renner.de/Hansa_Treuhand_HT_Fonds.html

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Datum: 15.03.2018 - 09:01 Uhr
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Freigabedatum: 15.03.2018

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