MDR: Besserer Unfallschutz für die Angehörigen von Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gefordert
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Feuerwehrverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dafür, die
freiwilligen Helfer bei Unfällen besser abzusichern und bei
Todesfällen auch die Lebensgefährten bei den Leistungen für
Hinterbliebene einzubeziehen.
"Die Lebensgefährtin ist beim tödlichen Unfall raus aus dem
Schutz. Das halten wir für überholt. Deshalb wollen wir, dass
Lebensgefährten den Ehepartnern gleichgestellt werden", so der
Vorsitzende des Thüringer Feuerwehr-Verbandes. Lars Oschmann fordert
zudem eine große Witwenrente unabhängig von Alter und Heiratsurkunde.
Ein weiteres Problem: Der Unfallschutz bei gesundheitlichen
Vorschäden
Jedes Jahr ziehen sich Helfer der Freiwilligen Feuerwehr
Verletzungen und Erkrankungen im Einsatz zu. Gegenüber MDR-"Exakt"
schätzt der deutsche Feuerwehrverband, dass bundesweit rund 400 Fälle
nicht durch die Unfallversicherung abgesichert sind. Grund dafür sind
bei den Betroffenen meist Vorerkrankungen wie
Herz-Kreislauf-Beschwerden oder vorgeschädigte Gelenke.
Die Feuerwehrverbände empfehlen deshalb einen besseren Schutz für
die betroffenen Feuerwehrleute. Die Helfer setzten sich freiwillig
für das Leben und Wohl anderer ein, sagt der Vizevorsitzende des
Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, Roland Voigt: "Wenn ihnen im
Einsatz etwas passiert, darf die Gesellschaft nicht über mögliche
Vorerkrankungen nachdenken."
Die Absicherung der freiwilligen Feuerwehrleute bei Unfallfolgen
ist Ländersache und unterschiedlich geregelt. In Sachsen-Anhalt zum
Beispiel sollen die Unfallfolgen über einen Landesfonds in Höhe von
15.000 Euro abgemildert werden.
Hartmut Ziebs, Präsident des deutschen Feuerwehrverbandes, fordert
eine schnelle bundesweite Lösung: "Stellen Sie sich einfach mal vor,
Feuerwehrleute aus unterschiedlichen Bundesländern stehen an einer
Einsatzstelle, verunfallen und werden dann drei-, viermal
unterschiedlich versichert sein. Das kann es nicht sein. Da muss also
eine einheitliche Regelung her".
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Datum: 15.03.2018 - 10:53 Uhr
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