HANNOVER LEASING: KapMuG bei HL 193 – So schließen Sie sich kostengünstig an.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt das Kapitalanleger-Musterverfahren, kurz KapMuG, in Sachen HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III (HL 193) eröffnet. Alle Anleger, die bislang noch keine Prospekthaftungsklage führen, können deshalb nun ihre Ansprüche kostengünstig geltend machen.

(firmenpresse) - Dazu können Sie sich einer Streitgenossenschaft anschließen, also einer Art Sammelklage, oder Sie melden ihre Ansprüche durch die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zunächst nur an.
In beiden Fällen wird die Verjährung unterbrochen.
Als HL 193-Anleger haben Sie damit die Sicherheit, bei einem positiven Musterentscheid des OLG nicht leer auszugehen.
•Für diejenigen, die zunächst den Ausgang des Musterverfahrens abwarten wollen, ist die Anmeldung eine kostengünstige Option zur Wahrung ihrer Ansprüche. Ohne eine eigene Klage oder eine Anmeldung würden alle Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung unwiderruflich verjähren.
Auch Sie wollen sich der Streitgenossenschaft anschließen und sich professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte beraten und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III (HL 193) anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III (HL 193) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular
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hh
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 23.03.2018 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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