Dienstleistungskarte vom Tisch
ID: 1594153
des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag zur umstrittenen
Dienstleistungskarte abgelehnt. Davor hatten bereits vier beratende
Ausschüsse die Ablehnung empfohlen. Das Europäische Parlament hat
damit auch auf die scharfe Kritik des Handwerks reagiert. "Das klare
Nein zur elektronischen Dienstleistungskarte war absolut notwendig.
Mit dieser Abstimmung ist das Gesetzgebungsvorhaben endgültig
gescheitert. Das ist ein wichtiger politischer Erfolg, für den
Bausektor insgesamt, speziell aber auch für unser Dachdeckerhandwerk.
Wesentlich ist vor allem, dass nicht durch die Hintertür die
Berufsreglementierungen des Gastlandes ausgehebelt werden können",
erklärt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). So sei auch die Gefahr von
Scheinselbstständigkeit gebannt, ergänzt Marx.
Bei den übrigen Punkten des Dienstleistungspakets, vor allem bei
der geplanten Verhältnismäßigkeitsprüfung, sieht Marx immer noch
dringend Klärungsbedarf: "Es kann nicht sein, dass wir einerseits
gefordert sind, unser Ausbildungsinhalte zu modernisieren,
andererseits in Brüssel unserer Weiterentwicklung künftig anhand
sachfremder Kriterien auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft wird.
Unser duales Bildungssystem und die Meisterausbildung werden weltweit
als Qualitätsgarant gesehen und kopiert, nicht zuletzt, weil wir
Innovationen schnell aufnehmen und umsetzen. Hier würde sich die EU
als Hemmschuh erweisen und Digitalisierung in der Aus- und
Weiterbildung eher verhindern als fördern. Damit konterkariert sie
eigene Ziele!"
Zum Hintergrund
Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Jahr ein
Dienstleistungspaket mit insgesamt vier Vorschlägen vorgestellt.
Damit sollte das Potenzial des europäischen Binnenmarktes für
Anbieter von Dienstleistungen besser genutzt werden und für mehr
Gerechtigkeit sorgen. Vor allem die Dienstleistungskarte und
Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde vom Handwerk kritisch gesehen.
1. Elektronische Europäische Dienstleistungskarte
Durch ein vereinfachtes elektronisches Verfahren sollte es
Dienstleistern - und damit auch Handwerkern - erleichtert werden, die
notwendigen Formalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland
zu erfüllen. Dienstleistungserbringer hätten somit einen einzigen
Ansprechpartner in ihrer Heimat und in ihrer eigenen Sprache. Die
erforderlichen Informationen sollten im Heimatland geprüft und an das
Aufnahmeland weitergeleitet werden. Die wiederum sollten prüfen, ob
die Qualifikationen des Dienstleistungserbringers mit denen des
Aufnahmelandes übereinstimmen. Zum einen wurde befürchtet, hier durch
die Hintertür das Herkunftslandprinzip einzuführen. Bislang galt:
Dienstleister müssen immer die gesetzlichen Anforderungen ihres
Ziellandes erfüllen. Anders sähe es aus, wenn das
Herkunftslandprinzip auf dem EU-Binnenmarkt gelten würde. Dann wären
Dienstleistungserbringer auch bei einer Tätigkeit in einem anderen
Mitgliedsstaat nur dem Recht ihres Herkunftslandes unterworfen. Zum
anderen wurde auch die Gefahr einer zunehmenden
Scheinselbstständigkeit thematisiert.
2. Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für
reglementierte Berufe
Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung will die Kommission mehr
Transparenz für Berufsvorschriften schaffen: Die EU-Mitgliedstaaten
sollen in Zukunft schon im Vorfeld prüfen, ob neue oder geänderte
nationale Berufsvorschriften gerechtfertigt, notwendig und
verhältnismäßig sind. Betroffen wären Meisterprüfungen, aber auch
Änderungen in der Ausbildungsordnung. Die Bundesregierung hatten
damals deutlich gemacht, dass Berufsreglementierung Sache des
jeweiligen Nationalstaates sei. Ende Mai 2017 konnte zwar ein
Teilerfolg in Brüssel erzielt werden, in dem der Binnenmarktausschuss
erklärte, dass der nationale Gesetzgeber auch weiterhin entscheiden
solle, ob und wie ein Beruf reglementiert werde. Allerdings müssen
sich der Rat und das Europäische Parlament noch im so genannten
informellen Trilog auf eine gemeinsame finale Fassung des
Richtlinientextes einigen. Die Trilogverhandlungen wurden nun
aufgenommen.
Bild zum Download von ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx:
http://bit.ly/ZVDH_HGF_Marx
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Datum: 23.03.2018 - 15:30 Uhr
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