3 P&R Gesellschaften: Wie ist das mit dem Wirtschaftsprüfer…
Seit längerem betreibt die P&R Unternehmensgruppe das Geschäft mit Investitionen in Frachtcontainer. Allerdings wurden dafür immer andere Gesellschaften verwendet.

(firmenpresse) - Bis zum 31.12.2015 wurde das Geschäft über die P&R Container Leasing GmbH (P&R CL) und bis zum 31.12.2016 über die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (P&R GCVV) und über die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (P&R CVV) abgewickelt. Seit dem 01.01.2017 wurden die Neuverträge zwischen den Käufern und der P&R Transport-Container GmbH abgeschlossen.
Da verliert man schon leicht den Überblick. Den sollte man aber in jedem Falle behalten, insbesondere dann, wenn in den Jahresabschlüssen der P&R CL, der P&R GCVV und der P&R CVV zum 31.12.2015 nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gegeben wurde.
Wörtlich heißt es da:
Meine Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Entgegen § 285 Nr. 3 HGB wurden keine Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemacht (Art, Zweck, Risiken, Vorteile) bzw. wurde entgegen § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nicht angegeben.
Nur mit dieser Einschränkung entspräche der Jahresabschluss den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften.
Warum keine Angaben zu in der Bilanz nicht enthaltenen Geschäften – insbesondere zu Risiken – gemacht wurden und warum der Gesamtbetrag der bestehenden finanziellen Verpflichtungen nicht angegeben wurde, ist fraglich. Umso wichtiger ist es, die jeweilige Vertragsgesellschaft im Auge zu behalten.
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Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
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Datum: 24.03.2018 - 14:10 Uhr
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