"Big brother is watching you" oder notwendige Sicherheitsmassnahme
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Heute werden fast zwei von fünf Arbeitnehmern an ihrem PC-Arbeitsplatz überwacht, 2003 war es erst jeder dritte, schreibt das Handelsblatt http://www.handelsblatt.de. Ein überraschendes Ergebnis: 56 Prozent der "Bespitzelten" haben sogar Verständnis dafür, dass ihr Unternehmen mit Überwachungsprogrammen arbeitet. Mit einer Software wie Surf Control kann der Arbeitgeber zum Beispiel kontrollieren, ob sein Angestellter mit der Wertschöpfung oder dem Begucken von Pornoseiten beschäftigt ist. Mit Key Ghost kann jeder Tastaturanschlag nachvollzogen werden. Und PC Spion schneidet wie ein Film mit und belegt, was man den ganzen lieben Tag am Computer treibt. Datenschützer äussern Kritik an solchen Massnahmen. "Diese Art Programme haben das Potenzial, das Betriebsklima in der Arbeitswelt zum Negativen umzuwälzen", zitiert das Handelsblatt Helmut Bäumler, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Und der Wirtschaftsprofessor Armin Falk vom Institut zur Zukunft der Arbeit http://iza.org in Bonn bestätigt: "Wer der Leistung seiner Mitarbeiter misstraut, den bestrafen sie tatsächlich mit schlechten Leistungen."
Doch die Unternehmen argumentieren, dass der Einsatz von Überwachungs-Software eine notwendige Sicherheitsmassnahme darstellt. "Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Mitarbeiter selbst oft das grösste Sicherheitsrisiko sind. Oft gefährden sie die Systeme aus Unwissenheit, etwa indem sie E-Mail-Anhänge anklicken, die Viren enthalten", so Mummert-Vorstandschef Jürgen Sponnagel laut Handelsblatt. Bei der Online-Nutzung am Arbeitsplatz ist Missbrauch oft Tür und Tor geöffnet, warnen auch andere Experten. Doch Überlegungen der EU-Kommission könnten alle Überwachungs-Pläne der Unternehmen sowieso vom Tisch wischen. Nach den Vorstellungen der EU soll in Zukunft eine "Routineüberwachung" individueller E-Mails oder der Internetnutzung von Arbeitnehmern verboten werden, ebenso die Kontrolle ausdrücklich als privat gekennzeichneter Inhalte, gleichgültig ob die private E-Mail-Nutzung erlaubt oder untersagt ist. "Die Pläne der Europäischen Union sind eine Zeitbombe sowohl für mittelständische als auch für grössere Unternehmen. Sie sollte schnellstens entschärft werden. Es träte eine existenzbedrohende Situation ein, wenn beispielsweise Betriebsgeheimnisse wie Konstruktionspläne, Kostenkalkulationen oder sogar Informationen über neue Produkte versehentlich oder gar bewusst ins Netz gelangen und dem Arbeitgeber dann die Hände gebunden sind bei der Gefahrenabwehr. So kann er seinen Pflichten aus dem KonTraG nicht nachkommen", sagt der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Land http://justus-online.de. Nach dem so genannten KonTraG, dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich", muss der Vorstand geeignete Massnahmen treffen, um frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. "Zu dem geforderten Risiko-Management zählen zweifellos auch präventive Massnahmen gegen eine rechtsmissbräuchliche Online-Nutzung durch Mitarbeiter", so Mingers.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 05.08.2005 - 16:13 Uhr
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