Westfalen-Blatt: Keine Handydaten von Doppelmörder: Staatsanwaltschaft Detmold prüft
Ermitlungen gegen Telekom
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Erfolgsaussichten einer Strafanzeige gegen die Telekom.
Oberstaatsanwalt Christopher Imig sagte dem WESTFALEN-BLATT,
Telekommunikationsanbieter hätten ihm in den vergangenen Monaten in
zwei Fällen die Standort-Handydaten geflohener Mörder nicht
herausgeben wollen. »Obwohl es entsprechende Beschlüsse des
Amtsgerichts gab.« Der Oberstaatsanwalt sagte, mehrere
Telekommunikationsunternehmen setzten sich seit Monaten straflos über
Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinweg und schützten damit Verbrecher.
»Zum Beispiel einen Mann, der in Detmold seine Nachbarin und ihren
kleinen Sohn umgebracht hatte.« Deshalb werde intensiv geprüft, ob
ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Telekom und
möglicherweise weiterer Anbieter eingeleitet werde, sagt Imig. Als
Vorwurf komme versuchte Strafvereitelung in Frage - ein Delikt, das
mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht ist. Oft händigten die
Netzanbieter die Daten, sofern sie denn vorhanden seien, erst aus,
wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss anrücke, sagte
Imig.
Zum Hintergrund: Am 1. Juli 2017 trat der Paragraph 113b des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Er verpflichtet
entsprechende Unternehmen, Telefonverbindungen mit Nummern, Datum und
Zeit zehn Wochen sowie Internetverbindungsdaten und Handystandorte
vier Wochen zu speichern. Eine kleine Firma aus München, die
Speicherkosten von 10.000 Euro im Monat fürchtete, klagte gegen die
Speicherpflicht und bekam recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster entschied im Eilverfahren, das neue Gesetz widerspreche
EU-Recht. Trotzdem gilt das Gesetz weiter.
Dessen ungeachtet gab die dem Wirtschaftsministerium zugeordnete
Bundesnetzagentur im Juni 2017 bekannt, sie werde keine Bußgelder
gegen Firmen verhängen, die keine Daten speichern - laut Imig ein
Desaster für Ermittler. Oliver Huth vom Bund Deutscher
Kriminalbeamter: »Die Handynetzbetreiber tun so, als hätte die
Bundesnetzagentur das Gesetz außer Kraft gesetzt. Das hat sie
natürlich nicht.«
Ein Telekomsprecher sagte dem WESTFALEN-BLATT, man gehe davon
aus, dass nach der OVG-Entscheidung keine Speicherpflicht mehr
bestehe.
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Datum: 27.03.2018 - 03:00 Uhr
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