Keine Pflegeleistungen im Ausland

Keine Pflegeleistungen im Ausland

ID: 1595395

ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(LifePR) - Anders als das Pflegegeld, das uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland transferiert werden kann, ist ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und auf den entsprechenden Erstattungsanspruch nicht exportfähig. Der in Spanien lebende 73-jährige Kläger begehrt im verhandelten Fall von der beklagten privaten Pflegeversicherung die Feststellung, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleistungsanspruch (zum Beispiel Erstattung von Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfsmittelrechnungen oder Pflegeheimrechnungen) gegen die Beklagte hat, da dieser einen etwa doppelt so hohen Wert im Vergleich zu einem Pflegegeldanspruch habe. Die Beklagte hatte dem Kläger für den Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit lediglich die Zahlung von Pflegegeld avisiert. Die Klage wurde abgewiesen und damit begründet, dass das Pflegegeld zwar uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren sei. Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen beziehungsweise auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Eine Ausnahme gelte lediglich für Ruhestandsbeamte und ihnen Gleichgestellte. Der Kläger sei jedoch weder Ruhestandsbeamter noch ihnen gleichgestellt. Ein sachlicher Grund für die Begrenzung auf Pflegegeld seien die auf das Inland beschränkten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen sowie der Qualitätskontrolle, erklären ARAG Experten (SG Düsseldorf, Az.: S 5 P 281/13).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  MAG Silver meldet Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2017 Ehegatte kann Vollkaskoversicherung kündigen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.03.2018 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1595395
Anzahl Zeichen: 1858

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 581 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Pflegeleistungen im Ausland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Parkplätze - Kampf ums Kurvenparadies ...

In größeren deutschen Städten ist rund ein Drittel der Bewohner unzufrieden mit dem Parkplatzangebot. Parkplätze sind daher heiß begehrt. Kein Wunder also, dass beim Kampf um die wenigen Parklücken harte Bandagen angelegt werden. Es wird blocki ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Harte Schale, harter Kern +++ Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf ...

Elternängste: Medien, Schule, Zukunftsangst ...

Eltern wollen alles richtig machen: Sicherheit geben, Chancen eröffnen, Werte vermitteln. Doch eine aktuelle Studie der Körber Stiftung zeigt, dass viele an ihre Grenzen stoßen. 79 Prozent fühlen sich im Alltag belastet, jede dritte Mutter sogar ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z