Kündigung wegen langer Krankheitsdauer: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht
ID: 1596154
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Fachanwalt Bredereck(firmenpresse) - Wer besonders lange ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, kann deswegen gekündigt werden. Diese Meinung hört man oft. Warum sie so nicht stimmt und worauf es bei einer Kündigung wegen langer Krankheitsdauer ankommt, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Es gibt kein Schema, das vorgibt, eine Kündigung sei erlaubt, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit lang wegen Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeit fehlt. Auch wenn der erkrankte Mitarbeiter über ein Jahr krankheitsbedingt fehlt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber ihm personenbedingt wegen der Krankheit kündigen darf. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt immer von der sogenannten Gesundheitsprognose ab.
Das bedeutet, dass die Kündigung nur dann in Frage kommt, wenn der Arbeitnehmer wahrscheinlich auch in Zukunft weiterhin wegen seiner Erkrankung nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen wird. Ist die Prognose gut, weil zu erwarten ist, dass sich sein Gesundheitszustand bessert und er deshalb in absehbarer Zeit wieder arbeiten wird, scheidet eine Kündigung regelmäßig aus.
Gute Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren, hat deshalb regelmäßig der Arbeitnehmer, der kürzlich an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hat. Denn Ziel einer Kur oder einer medizinische Rehabilitationsmaßnahme ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Eine Reha ist deshalb regelmäßig gleichzusetzen mit einer positiven Gesundheitsprognose. Ein starkes Argument gegen die Kündigung!
Der Arbeitgeber muss viele Hürden überspringen, um eine krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht durchzubekommen. Neben der Gesundheitsprognose muss er das betriebliche Eingliederungsmanagement korrekt durchführen. Nicht selten scheitert das schon an Formalien.
Zusammengefasst kann man sagen: Je besser die Aussichten der Kündigungsschutzklage, desto höher die Abfindung, die man vor Gericht bei Vergleichsverhandlungen erreichen kann. Wenn das Kündigungsschutzgesetz auf den Kündigungs-Fall angewendet wird, hat der Arbeitnehmer regelmäßig gute Chancen, sich vor Gericht gegen eine Kündigung wegen langer Krankheit zu wehren.
Haben Sie eine Kündigung wegen einer Arbeitsunfähigkeit bekommen? Handeln Sie schnell, rufen Sie mich noch heute an unter 030.40004999 oder auf meiner Kündigungs-Hotline 0176.21133283. Gern gebe ich Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage und die Aussichten, die Sie möglicherweise auf eine hohe Abfindung haben. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
krankheit
lang
krank
k-ndigung
arbeitnehmer
arbeitgeber
arbeitsunf-higkeit
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 30.03.2018 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1596154
Anzahl Zeichen: 3878
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 598 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung wegen langer Krankheitsdauer: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
BGH: Auch der Strohmann-Geschäftsführer steht in der Haftung ...
Auch ein formeller Geschäftsführer, der nur als Strohmann eingesetzt ist, steht strafrechtlich in der Haftung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Oktober 2016 erneut bekräftigt (Az.: 3 StR 352/16). Verletzt ein Geschäftsführer seine Pflichten, kann er in der Haftung stehen.
Neue Westfälische (Bielefeld): Osterfest Sinnsuche Carsten Heil ...
Fast nichts ist sicher im Leben. Nur eines: Das Leben ist endlich. Genau das macht es so wertvoll. Darum geht es an Karfreitag und Ostern. Alles, was im Übermaß verfügbar ist, inflationär vorhanden ist, hat weniger Wert. Das ist beim Leben nicht anders als beim Geld und selbst beim Vergnügen
Neue Westfälische (Bielefeld): Konflikt um Auslieferung von Puigdemont Rechtsstaat Spanien Ralph Schulze, Madrid ...
Kann Carles Puigdemont in Spanien mit einem fairen Prozess rechnen, sollte Deutschland ihn ausliefern? Nein, sagen die Anhänger des katalanischen Separatisten, dem Rebellion und Veruntreuung vorgeworfen wird. Über Spanien liege immer noch der Schatten der 1975 untergegangenen Diktatur. Auf Pui
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Ostern ...
Viel ist zuletzt darüber gestritten worden, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht. Vehemenz und Ertrag der Debatte standen dabei in einem eklatanten Missverhältnis. Die Diskussion blieb fruchtlos. Was schon allein daran liegt, dass die Zuschreibung »Der Islam gehört zu Deutsch




