Weiterer Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Delta Korona - Anlageberaterin zu Schadensersatz verurteilt!
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Wie der Klägerin aber nicht mitgeteilt worden war, handelt es sich bei den Beteiligungen um hochriskante Anlageformen, die das Risiko des Totalverlustes beinhalten. Hierüber hätte die Beraterin aufklären müssen. Stattdessen bezeichnete sie die Anlagen als eine super Sache. Eine solche Behauptung ins Blaue hinein stellt aber, wie das Amtsgericht Nettetal feststellte, keine ordnungsgemäße Beratung dar. Da somit die Beratung weder anleger- noch anlagege-recht war, haftet die Anlageberaterin nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsge-richts Nettetal auf Schadensersatz. Neben der Anlagesumme muss die Beraterin auch Alter-nativzinsen i.H.v. 4 % p.a. an die Klägerin bezahlen.
"Das Urteil bestätigt erneut die Rechtsansicht, dass Anleger ordnungsgemäß über sämtliche Risiken aufgeklärt werden müssen", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat.
Anleger der Delta Korona sollten daher ebenfalls etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und gegen die Verantwortlichen des Unternehmens anwaltlich prüfen lassen.
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittler-weile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapital-marktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuer-recht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Datum: 05.02.2010 - 13:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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