Kundgebung für Meinungsfreiheit Gegen das NetzDG

Kundgebung für Meinungsfreiheit Gegen das NetzDG

ID: 1598015

Kundgebung 14. April 2018 , Köln, Alter Markt, keine Parteiwerbung



(firmenpresse) - Am Samstag, den 14.04.2018, veranstaltet eine Gruppe von fünf Privatpersonen, um 14 Uhr am Alten Markt in Köln eine "Kundgebung für Meinungsfreiheit - gegen das NetzDG". Wie in der "Kölner Rundschau" falsch und diffamierend dargestellt, handelt es sich hier nicht um eine Kundgebung "von rechts", sondern um eine überparteiliche Privatinitiative von verschiedenen Bürgern aus Deutschland, die sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift basierend auf dem Grundgesetz Art. 5 und für die Abschaffung des diesem Grundrecht widersprechenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einsetzen.

Die Entwicklungen in der jüngsten Vergangenheit, in der die Äußerung unterschiedlicher Meinungen zu Politik, Regierung und Verfassung immer mehr erschwert, behindert oder sogar verhindert wird, sind der Anlass für diese Kundgebung. Keine Partei adressiert diese Vorgänge und keine Partei unternimmt effektiv etwas gegen die Beschneidung dieses Grundrechts. Und dagegen setzen sich Bürger unterschiedlicher Herkunft zur Wehr. Das Problem der schleichenden, unterschwelligen Zensur, die sich sowohl in den öffentlichen Medien als auch in sozialen Netzwerken verbreitet, muss öffentlich angesprochen werden. Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift zu verbreiten, solange nicht das Recht Dritter dadurch beschnitten wird.

Diese Kundgebung zielt einzig und allein darauf ab, jedem Bürger in Deutschland dieses Recht zuzugestehen. Denn das ist unsere Verfassung und unser Grundrecht laut dem GG Art. 5. Und das ist Demokratie.

Alle Bürger jeder politischen Orientierung sind eingeladen, dieses Grundrecht am 14.04.2018 in Köln zu verteidigen. Unabdingbare Voraussetzung ist die friedliche, gewaltlose Demonstration sowie ein demokratisches Verhalten, das dem jeweilig anderen das Recht auf Äußerung seiner persönlichen Meinung zugesteht. Parteiwerbung in Form von Fahnen, Plakaten, Transparenten und Flyern ist nicht gestattet, da es sich um eine rein überparteiliche Veranstaltung handelt. Jede Zuwiderhandlung wird von der Polizei unterbunden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kundgebung wird von Privatpersonen durchgeführt, sie ist überparteilich und informiert über die Meinungsfreiheit und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Kosten für die Kundgebung werden privat von dem Veranstalter und dem Organisationsteam gemeinsam getragen.



Leseranfragen:

Bitterstraße 27, 50769 Köln



PresseKontakt / Agentur:




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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 08.04.2018 - 19:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hannelore Thomas
Stadt:

Köln


Telefon: 01635656564

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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