LAURISCHK: Aufklärung über Genitalverstümmelung in Lehrpläne aufnehmen
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LAURISCHK: Aufklärung über Genitalverstümmelung in Lehrpläne aufnehmen
Die Genitalverstümmelung ist eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen. 4000 Mädchen in Deutschland sind durch die grausame Praktik gefährdet, 20.000 Frauen nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen betroffen. Die Verstümmelung der äußeren Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, unter deren Folgen die Frauen ihr Leben lang leiden. Die von Genitalverstümmelung bedrohten Frauen und Mädchen brauchen daher unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Dies gilt insbesondere für Erzieher, Lehrer, Ärzte, Polizisten und Mitarbeiter von Beratungsstellen, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Das Thema muss Eingang finden in die Lehrpläne und Curricula der angesprochenen Berufe, denn Genitalverstümmelung muss als Problem bekannt sein. Notwendig sind auch eine ausreichende Zahl von Schutzräumen für die von Genitalverstümmelung bedrohten Frauen und Mädchen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich regelmäßig gegen die Praktik der Genitalverstümmelung ausgesprochen und Präventivmaßnahmen gefordert. Der Deutsche Bundestag hat das Problem frühzeitig erkannt und auch reagiert. Mit dem Ruhen der Verjährung bis zum Erreichen der Volljährigkeit in Fällen von Misshandlung von Schutzbefohlenen ist eine Strafverfolgung bis zum 28. Lebensjahr der Betroffenen möglich. Die Verjährung schützt die Täter nicht länger. Ein gesetzliches Vorgehen gegen Genitalverstümmelung mit einem eigenen Straftatbestand könnte ein wichtiges Zeichen sein und zeigen, dass die Leiden der Frauen und Mädchen nicht länger hingenommen werden. Auch würde die ausdrückliche Erwähnung im Gesetz abschreckend wirken.
Genitalverstümmelung muss in Deutschland konsequent verfolgt und verhindert werden.
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Datum: 05.02.2010 - 20:17 Uhr
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