Nickerchen im Auto ist kein Problem

Nickerchen im Auto ist kein Problem

ID: 1598114

Darf man im Autoübernachten? ARAG Experten informieren.




(firmenpresse) - Die einen tun's, weil das letzte Bierchen doch eins zu viel war. Die anderen, weil ihnen nach einer langen Autofahrt die Augen fast zufallen. Wiederum andere finden es vielleicht romantisch, eine Nacht im Auto zu verbringen. Aus welchem Grund auch immer - in Deutschland spricht kein Gesetz dagegen, im Auto zu übernachten. Doch die ARAG Experten warnen: Zur Wohnung darf das Fahrzeug dennoch nicht werden.



Die Einschränkungen

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es durchaus erlaubt, im Auto zu übernachten. Aber man sollte darauf achten, wo man sein Fahrzeug abstellt. Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis der Eigentümer genauso tabu wie offizielle Halteverbote, die über die Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.



Wie viele Nächte sind erlaubt?

Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Übernachten im Auto. Theoretisch könnte man also wochenlang im Wagen schlafen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man keine Spuren hinterlassen darf. Wenn man also vorschriftsmäßig parkt, keinen Müll außerhalb des Fahrzeugs hinterlässt und den Parkplatz nicht zur Toilette macht, ist das verkehrsrechtlich unproblematisch. Dennoch raten die ARAG Experten davon ab, allzu lange am gleichen Ort zu parken und zu schlafen.



Welche Probleme gibt es?

Wer sich häuslich im Auto einrichtet - in Studentenstädten mit wenig bezahlbarem Wohnraum keine Seltenheit - muss mit Ärger von ganz anderer Seite rechnen: Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, wird das Einwohnermeldeamt Ärger machen, wenn man keine Wohnung anmeldet. Und ein Fahrzeug wird als Wohnung nicht akzeptiert.



Betrunken im Auto schlafen

Wer ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die ARAG Experten hierbei zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und außerdem: Auf der Rückbank ist es sowieso gemütlicher!





Übernachten im Camper erlaubt?

Im Gegensatz zu unseren campingverrückten holländischen Nachbarn, wo das Übernachten im Campingfahrzeug als "wildes Campen" verboten ist, darf man in Deutschland auch in einem Campingwagen eine Nacht am Straßenrand verbringen. Man sollte nur darauf achten, dass die ausgesuchte Stelle auch für Wohnmobile erlaubt ist, und dass man weiterfährt, sobald man ausgeschlafen hat.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Mythos oder Wirklichkeit? - Erhöhte Unfallgefahr am Freitag, dem 13. (AUDIO) Automobilindustrie: Top-Talente verdienen Top-Gehälter
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.04.2018 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1598114
Anzahl Zeichen: 3157

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 863 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nickerchen im Auto ist kein Problem"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z