Reiserücktrittsversicherung – Vorsicht, wenn über Kreditkarte versichert
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Kreditkarten, vor allem im Premiumbereich (meist Gold- oder Platinum-Karten), beinhalten meist eine Vielzahl von Versicherungen. Mit dabei ist meist eine Reiserücktrittsversicherung. Unabhängig der Frage, ob die Leistungen der Reiserücktrittversicherung über eine Kreditkarte ausreichend sind, sollte der Karteninhaber jährlich überprüfen, ob der Vertrag mit der Reiserücktrittsversicherung überhaupt noch besteht oder was geändert wurde“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Meist ist es besser, eine separate Reiserücktrittsversicherung mit guten Bedingungen abzuschließen. Ein Vergleich lohnt sich“, so der Experte.
Unbedingt müssen Kreditkarteninhaber mit einer Reiserücktrittsversicherung die Bedingungen für einen Versicherungsschutz beachten. So muss zum Beispiel oft die Reise komplett mit der Kreditkarte bezahlt werden. Wird ein Teil überwiesen und der Rest mit der Kreditkarte bezahlt, greift die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall nicht.
Welche Reiseversicherungen zusätzlich zu bestehenden Verträgen abgeschlossen bzw. was beachtet werden sollte und vieles mehr rund um die Reise bietet die GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ „Reiseversicherungen“ an. Viele interessante Infos rund um die Reise ergänzt das Thema „Reise Spezial“ der GVI.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 12.04.2018 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1599652
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.04.2018
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