Weiterer Erfolg für Anleger der Grünewerte Wertzins 2 GmbH; CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut

Weiterer Erfolg für Anleger der Grünewerte Wertzins 2 GmbH; CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut Urteil

ID: 1599812

München, 12.04.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat das Landgericht München I erneut in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren die Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung des Anlagebetrages verurteilt. Bereits am 16.01.2018 hat das Landgericht zu Gunsten eines weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger geurteilt



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(firmenpresse) - Die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin hat am 22.11.2014 eine als „Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH gezeichnet. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.

Nachdem die Rückzahlung jedoch nicht erfolgte, wandte sich die Anlegerin an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und beauftragte diese, mit der Prüfung und ggf. Durchsetzung ihrer Ansprüche. Außergerichtlich und auch im gerichtlichen Verfahren berief sich die Beklagte auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“ in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verweigerte die Auszahlung. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war diese „Nachrangklausel“ jedoch nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden, da es für einen durchschnittlichen Anleger nicht zu erkennen gewesen sei, dass es sich bei der Geldanlage um ein qualifiziertes Nachrangdarlehen handele. Weiter würde die Vereinbarung der Nachrangigkeit des Darlehens nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zu einer ungemessenen Benachteiligung des Anlegers führen.

Bereits mit Urteil vom 16.01.2018 bestätigte das Landgericht München I in einem vergleichbaren Verfahren diese Auffassung und verurteilte die Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Zahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages nebst Zinsen.

Mit Urteil vom 06.04.2018 hat das Landgericht nunmehr diese Rechtsprechung bestätigt und auch zu Gunsten der ebenfalls von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin entscheiden

„Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie, dass Anleger, die ohne ihr Wissen einen Darlehensvertrag mit qualifizierter Nachrangklausel abgeschlossen haben, unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten, wenn sich der Vertragspartner auf die Nachrangklausel beruft“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl, Gründungspartner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Es ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei einer Nachrangklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen um eine überraschende Klausel handelt und ob der Anleger durch diese Klausel unangemessen benachteiligt wird.



Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhält zunehmend Anfragen von Anlegern der Grünewerte Wertzins 2 GmbH, die Darlehensverträge mit einer klauselmäßig geregelten Nachrangigkeit abgeschlossen haben. Auch die oben genannte Entscheidung verdeutlicht, dass diese Anleger nicht rechtlos gestellt sind.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 12.04.2018 - 16:04 Uhr
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Ansprechpartner: István Cocron
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München


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Recht und Verbraucher


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