Rückkehr des "Black Friday" für Schnäppchenjagd in Deutschland-
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Bislang liefen Verkäufer Gefahr, abgemahnt oder verklagt zu werden
Die Entscheidung des Deutschen Marken- und Patentamts über Löschanträge aufgrund unerlaubter Nutzung des Markennamens ist nun gefallen. Reinhardt weiß: "Die Bezeichnung hätte laut des Deutschen Marken- und Patentamts gar nicht eingetragen werden dürfen, da der Begriff 'Black Friday' schon lange vorher genutzt wurde. Sowohl von den Konsumenten als auch von den Verkäufern. Zudem sei kein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung als Black Friday tituliert, sondern lediglich der Zeitpunkt einer Rabattaktion." Die Super Union Holdings Ltd. gibt wohl aber noch nicht auf und prüft derzeit ihre Optionen. teltarif.de hält Sie über die weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.
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Datum: 12.04.2018 - 14:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin/Göttingen
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