Nach EuGH-Urteil: Fluggesellschaften droht Klagewelle
ID: 1601404
- Der Europäische Gerichtshof urteilte heute, dass Airlines ihre
Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen aufgrund von
Streiks des Airline-Personals entschädigen müssen
- Sämtliche Streiks von Airline-Personal sind von dieser
Entscheidung betroffen und berechtigen betroffene Passagiere
auch rückwirkend zu Entschädigungen
- AirHelp ermutigt betroffene Passagiere umgehend eine
Entschädigungsforderung zu stellen und rollt tausende,
geschlossene Fälle neu auf
Der europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte heute, dass
Fluggesellschaften ihre Passagiere bei Flugverspätungen und
-ausfällen finanziell entschädigen müssen, auch wenn der Grund dafür
ein Streik des Airline-Personals war. Den Fluggesellschaften droht
nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt sowohl zukünftig, als
auch rückwirkend für alle ähnlichen Fälle. Warum dieses Urteil
wichtig ist, erklärt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des
weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:
"Bisher galten Airline-Streiks jeder Art als außergewöhnliche
Umstände, die die Airlines von ihrer Pflicht befreiten,
Entschädigungen auszahlen zu müssen. Doch heute hat der Europäische
Gerichtshof entschieden, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen
außergewöhnlichen Umstand darstellt. Deshalb müssen
Fluggesellschaften ihre Passagiere ab sofort mit bis zu 600 Euro pro
Person entschädigen, wenn diese aufgrund eines Streiks des
Airline-Personals von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen
waren. Dieser Präzedenzfall stärkt das europäische Fluggastrecht in
erheblichem Maße. Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle,
denn dieses Urteil gilt auch rückwirkend für alle Flugausfälle und
-verspätungen durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht
verjährt sind.
Deshalb werden wir bei AirHelp tausende geschlossenen Fälle dieser
Art wieder aufrollen und den Entschädigungsanspruch unserer Kunden
bei den verantwortlichen Airlines durchsetzen. Darüber werden wir
alle betroffene Kunden in den nächsten Tagen informieren. Wir raten
aber auch allen weiteren Fluggästen, die von Flugproblemen aufgrund
Airline-Streiks betroffen waren, ihr Recht auf eine finanzielle
Entschädigung durchzusetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere
dabei und ziehen wenn nötig auch vor Gericht für sie."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen
in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der
Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke.
Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der
tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den
ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können
ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei
Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle
können bewirken, dass die ausführende Airline von der
Kompensationspflicht befreit wird.
Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit:
https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com | +49.30.27595973.16
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Datum: 17.04.2018 - 16:33 Uhr
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