WM-Tickets für Russland

WM-Tickets für Russland

ID: 1601773

ARAG Recht schnell ... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(LifePR) - Heute  startet die letzte Phase des Ticketverkaufs für die Fußball-WM. ARAG Experten raten allen Fans, die zur WM wollen, sich Tickets ausschließlich über den offiziellen Weg der FIFA zu besorgen. Besonders warnen Verbraucherschützer vor der Schweizer Ticketplattform Viagogo. Beschwerden über plötzlich ansteigende Preise, undurchsichtige Gebühren, hohe Aufschläge und schlechtere Plätze als versprochen reißen nicht ab. Nun warnen Verbraucherschützer generell davor, auf einer Wiederverkaufsplattform Tickets für die Fußball-WM 2018 zu kaufen. Wer dort Tickets erwirbt, riskiert, nicht ins Stadion gelassen zu werden. Der Weltfußballverband Fifa hat nämlich jegliche Wiederverkäufe von Tickets verboten und bei Viagogo & Co. gekaufte Tickets für ungültig erklärt.

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Zusageüber passende Autofelgen Kirchen in der arbeitsrechtlichen Realität
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.04.2018 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1601773
Anzahl Zeichen: 1084

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 410 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WM-Tickets für Russland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen ...

Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern? Frank Wolske: Der Gesetzgeber schützt Menschen, die auf Ruhe angewiesen sind. Was als übermäßiger Lärm gilt, ergibt sich aus Bundes? und Landesimmissionsschutzgesetzen, kommunalen Vorschrift ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z