LombardClassic 3: LG Essen verurteilt Berater zur Zahlung

LombardClassic 3: LG Essen verurteilt Berater zur Zahlung

ID: 1602177

• Die bereits erstrittenen Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sprechen ganz klar dafür, die Anlageberater in den Focus zu nehmen.




(firmenpresse) - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte: Weiteres Urteil für Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erstritten.

Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, hat das Landgericht Essen in einem Klageverfahren gegen einen Anlageberater diesen wegen einer Vermittlung einer Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Urteil, das dem Anleger Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 zuspricht, ist nicht rechtskräftig, bestätigt aber diese Rechtsanwälte in ihrem Vorgehen gegen Anlageberater, wenn diese betreffend Beteiligungen an der LombardClassic 3 GmbH GmbH & Co. KG nicht ordnungsgemäß beraten haben.

In dem vom Landgericht Essen entschiedenen Fall ging das Landgericht nach Beweisaufnahme davon aus, dass der Kläger in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß beraten worden war. So hat das Landgericht Essen ausgeführt, dass die dem Kläger empfohlene Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG für das seitens des Klägers genannte Anlageziel einer sicheren Altersvorsorge nicht geeignet sei.

Ferner habe der Berater auch über die beteiligungsspezifischen Anlagerisiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, insbesondere ein Totalverlustrisiko nicht ordnungsgemäß erläutert, indem er die Beteiligung wegen der beliehenen Pfandgegenstände als sicher darstellte.

Anleger sollten daher nach wie vor nicht abwarten, ob im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG eventuell eine Zahlung zu erlangen ist und sich auch von anderer Seite nicht hinhalten lassen.

•Die bereits erstrittenen Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sprechen ganz klar dafür, die Anlageberater in den Focus zu nehmen.

Es handelt sich nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte in den Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde um die einzig realistische Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten.



Mit einer auch nur ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit nicht zu rechnen, sodass die Anleger nach Einschätzung der Rechtsanwälte auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben werden.

•Soweit von anderer Seite dies anders dargestellt wird und irgendwelche Erfolge für sich reklamiert werden, handelt es sich aus Sicht der Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Die Zeit läuft nämlich für die Anlageberater!

Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater / Anlagevermittler verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der fehlerhaften Beratung. Anleger haben daher schlicht und ergreifend nicht die Zeit, um abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem Insolvenzverfahren, schadlos herauskommen oder nicht.

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Datum: 19.04.2018 - 11:03 Uhr
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