Gespartes Geld - Steuerrückzahlung dank Abgeltungssteuer
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Erfolgreiche Spekulanten müssen ihre aus Aktien und Fonds (www.boersennews.de/markt/fonds) erzielten Einkünfte freilich schon immer versteuern. Bis Ende 2008 basierte dies jedoch zum einen auf dem individuellen Steuersatz und nicht auf einer Pauschale. Zum anderen galt dies nur für Papiere, die weniger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren. Aktien, die erst nach längerer Zeit Gewinne einfuhren, waren indes steuerfrei. Diese Spekulationsfrist gibt es seit letztem Jahr nicht mehr. Bei Kursgewinnen, die über dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für Ehepaare) lagen, schlug die Abgeltungssteuer zu.
Wer seine Wertpapiere über eine in Deutschland ansässige Bank betreuen lässt, muss sich in der Regel um nichts weiter kümmern, als um die korrekte Aufteilung des Freistellungsauftrages. Alles, was darüber hinaus geht, wird automatisch versteuert und die Bank führt die angefallenen Steuern automatisch an das Finanzamt ab. Anders verhält es sich für Kunden, die ihr Geld über ausländische Fondsgesellschaften investieren. Hier steht der Anleger selbst in der Pflicht, die steuerpflichtigen Gewinne dem Fiskus zu melden. Dennoch bringt die Abgeltungssteuer nicht nur Nachteile mit sich. Einige Anlegergruppen profitieren. Wessen persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann mit der Steuererklärung eine Rückzahlung in Höhe der Differenz geltend machen.
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Datum: 08.02.2010 - 13:34 Uhr
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