Neue Regeln für die Heizungsförderung

Neue Regeln für die Heizungsförderung

ID: 1603227

Internet-Recherche hilft bei Fristenwahrung



Grafik: Supress (No. 6013)Grafik: Supress (No. 6013)

(firmenpresse) - sup.- Der Umstieg zum sparsamen Heizen muss nicht an den Investitionskosten für neue Gebäudetechnik scheitern. Für Eigentümer oder Bauherren, die in ihrem Haus Wert auf eine zeitgemäße Wärmeerzeugung legen, gibt es heute eine Reihe öffentlicher Förderprogramme. Wer einen energieeffizienten Neubau oder die Sanierung einer bestehenden Heizungsanlage plant, der sollte sich rechtzeitig über diese Zuschuss- bzw. Darlehens-Optionen informieren. Das Internet bietet Portale zur Fördermittelauskunft, auf denen die verfügbaren Programme auf Bundes- oder Landesebene bzw. die Angebote regionaler Energieversorger übersichtlich dargestellt werden Eine regelmäßige Online-Recherche zu den aktuellen Förderungen ist schon deshalb empfehlenswert, weil die Regeln und Antragsmodalitäten bisweilen in kürzeren Intervallen geändert werden. Schließlich soll das Modernisierungsvorhaben nicht einer fehlenden Unterlage oder einer versäumten Frist zum Opfer fallen.



So gelten seit dem 1. Januar 2018 modifizierte Richtlinien für die häufig genutzte Förderung zur Integration erneuerbarer Energieträger. Der Antrag für die Fördermaßnahmen, für die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist, muss jetzt bereits vor der Auftragsvergabe bzw. vor einem Vertragsschluss mit dem durchführenden Installateur oder Unternehmen gestellt werden. Eine Übergangsregelung besteht, wenn z. B. die neue Solaranlage oder Wärmepumpe bereits im Jahr 2017 in Auftrag gegeben, bislang aber noch nicht errichtet wurde. Inbetriebnahme und Antragstellung müssen dann spätestens bis zum 30. September 2018 erfolgen. In diesem Fall ist der Antrag erst nach der Inbetriebnahme zu stellen. Mit der modifizierten Regelung werden die BAFA-Richtlinien der Effizienzhausförderung über die KfW-Bankengruppe angeglichen. Dort gilt ebenfalls: zunächst der Antrag, dann die Beauftragung. Was sich nicht geändert hat, ist die Höhe der jeweiligen Fördermittel. Über die genauen Konditionen und Voraussetzungen können sich Hausbesitzer im Internet unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de sowie auf einem der Fördermittel- oder Sanierungsportale wie www.wolf.eu informieren.

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Datum: 23.04.2018 - 11:10 Uhr
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