BSZ e.V. - Fonds-Information "NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG“

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ID: 1603950

• Letzte Chance zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen aus Beratungs- und/oder Prospekthaftung
• Nachschüsse für Restrukturierungmaßnahmen
• Absolute Verjährung im Jahre 2018




(firmenpresse) - Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.


Der Fonds investierte in 12 Massengutschiffe der Größenklasse „Supramax“. Dabei handelt es sich um Schiffe mit einer Tragfähigkeit zwischen 50.000 tdw und 59.000 tdw. Sie bilden eine Untergruppe der Handymax-Bulker. Mit ihnen können landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe wie Kohle oder Eisenerz wie auch Stückguterzeugnisse transportiert werden.

Die bislang erfolgten Ausschüttungen in Höhe von gerade einmal sieben Prozent der Zeichnungssumme erfolgten nicht als Gewinnausschüttung, sondern als Liquiditätsausschüttungen. Inzwischen ist der Fonds liquidiert.

Die Zeichnungsempfehlungen erfolgten ab Sommer 2008, also einem Zeitpunkt, in dem das Charterratenniveau auf dem Bulkermarkt bereits rapide sank und sich konkret abzeichnete, dass aufgrund der angewachsenen und weiter anwachsenden Übertonnage auch in absehbarer Zukunft nur noch ein sehr niedriges Charterratenniveau den Markt bestimmen wird. Zu diesem Zeitpunkt war also absehbar, dass sich das Charterratenniveau allein aufgrund der Anzahl der neu auf den Markt drängenden Schiffsneubauten so schnell nicht wieder wird erholen können, sondern ganz im Gegenteil weiter fallen musste.

Gleichwohl wurde den Anlegern in zahlreichen den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten bekannten Beratungssituationen mit der Deutschen Bank mitgeteilt, dass die Beteiligung an diesem Fonds ein solides, sicheres Investment sei, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche.

Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in die Schiffe flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an die Deutsche Bank flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für die Fondsschiffe wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.



Die Prospektfehler ermöglichen neben einer Inanspruchnahme der Deutschen Bank für Beratungsfehler auch eine sogenannte Prospekthaftungsklage gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Eine Prospekthaftungsklage kann auch gemeinsam mit anderen Anlegern eingelegt werden, was die Kosten deutlich verringert.

•Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat dafür eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren kann. Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren und die Kosten für die Beteiligung an einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das auf den Weg gebracht wird.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund ihrer nachgewiesenen Expertise haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis der Mandanten dieser Kanzlei ausgewählt.

•Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ihr Ansprechpartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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hh

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Datum: 24.04.2018 - 15:06 Uhr
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