Schwarz-gelbe Vorschlaege zur Unternehmensbesteuerung fuer Kommunen nicht verkraftbar

Schwarz-gelbe Vorschlaege zur Unternehmensbesteuerung fuer Kommunen nicht verkraftbar

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Schwarz-gelbe Vorschlaege zur Unternehmensbesteuerung fuer Kommunen nicht verkraftbar



(pressrelations) -
Zur Kritik der Kommunalen Spitzenverbaende an den neuerlichen schwarz-gelben Vorschlaegen zur Unternehmensbesteuerung erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Die Kommunalen Spitzenverbaende haben vor massiven zusaetzlichen Steuerausfaellen von mehr als 1,7 Milliarden. Euro aufgrund der schwarz-gelben Reformvorschlaege zur Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring gewarnt. Allein fuer die kommunale Ebene sei mit einem Ausfallvolumen von jaehrlich deutlich mehr als 650 Millionen Euro zu rechnen. Diese Steuerausfaelle sind nach Einschaetzung der Spitzenverbaende in der bereits jetzt aeusserst angespannten Finanzlage fuer die Kommunen nicht verkraftbar.

Die Behauptung der Regierung, dass die Aenderungen zu keinen wesentlichen Mindereinnahmen fuehren wuerden, ist damit widerlegt. Die im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben eingebrachten Vorschlaege machen deutlich, dass die schwarz-gelbe Koalition ihre Klientelpolitik ohne Ruecksicht auf die Folgen fuer die oeffentlichen Haushalte fortfuehrt.

Bei beiden Vorschlaege handelt es sich um eine Ruecknahme wichtiger Massnahmen der Unternehmenssteuerreform zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Die Aenderung des Bewertungsverfahrens bei Funktionsverlagerungen fuehrt im Ergebnis dazu, dass zum alten Rechtszustand vor der Unternehmenssteuerreform zurueckgekehrt wird. Bei einer konzerninternen Verlagerung von Wirtschaftsguetern ins Ausland bleiben somit kuenftig die stillen Reserven in immateriellen Wirtschaftsguetern und Geschaeftswerte wieder weitgehend unversteuert. Die Streichung des Ausschliesslichkeitskriteriums beim Gewerbesteuerprivileg fuer Leasing und Factoring eroeffnet Spielraeume fuer missbraeuchliche Gestaltungen und hoehlt damit die Massnahmen zur Stabilisierung der Gewerbesteuerbasis aus.


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Datum: 08.02.2010 - 17:47 Uhr
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