Rheinische Post: Guter Post-Plan mit Schönheitsfehlern
ID: 1605882
Die Deutsche Post ist einer der größten Profiteure des
Online-Booms - und sorgt doch für viel Ärger: Pakete verspäten sich
oder gehen verloren, sie werden beschädigt oder falsch zugestellt.
Oder der Bote wirft eine Benachrichtigung in den Kasten, obwohl der
Kunde zu Hause ist. Der Frust ist so groß, dass die
Verbraucherzentralen ein - sogar staatlich gefördertes -
Beschwerdeportal für Post-Kunden eingerichtet haben. Jetzt reagiert
der gelbe Riese und startet eine Service-Offensive. Er will Pakete
künftig zielgenauer zustellen und den Kunden Wunschtermine am Abend
anbieten. Eine gute Idee. Planung ist das halbe Leben: Kommt der
Bote, wenn der Kunde zu Hause ist, lässt sich mancher Ärger
vermeiden. Die Offensive hat allerdings zwei Schönheitsfehler. Zum
einen bietet die Post den Service nur in ausgewählten Städten an, da
geht auf Dauer sicher mehr. Zum anderen lässt sich die Post den neuen
Service ordentlich bezahlen. Warum eigentlich? Die Paketboten
jedenfalls sollen von der Extragebühr nichts abbekommen. Wenn die
(Personal-)Kosten aber nicht steigen, ist dies nicht zu
rechtfertigen. Dann sorgt hoffentlich der Wettbewerb dafür, dass die
Bonner die Extragebühr nicht durchsetzen können.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.04.2018 - 20:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1605882
Anzahl Zeichen: 1575
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 343 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Guter Post-Plan mit Schönheitsfehlern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).