Akkreditierungsgesetz - Neue Chance für das Datenschutzaudit?

Akkreditierungsgesetz - Neue Chance für das Datenschutzaudit?

ID: 160655

ditierungsgesetz - Neue Chance für das Datenschutzaudit?

Das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) regelt die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Nach dem Gesetz wird eine nationale Akkreditierungsstelle eingerichtet, die die Aufgabe hat, so genannte Konformitätsbewertungsstellen zu bewerten. Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) mit Sitz in Berlin und Zweigbüros in anderen deutschen Städten wurde mit der Befugnis beliehen, Kompetenzbewertungsstellen zu begutachten und anzuerkennen.

In der Bundesrepublik hat es bisher eine Stelle gegeben, die eine Akkreditierung für die Durchführung von Datenschutzaudits vorgenommen hat, das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz SH). Das ULD konnte bisher jedoch nur auf Landesebene wirken, wobei die vom ULD herausgegebenen Gütesiegel auch von anderen Landesdatenschutzbeauftragten anerkannt wurden und damit faktisch dem Gütesiegel eine deutlich über Schleswig-Holstein hinausgehende Bedeutung verliehen wurde.

Da es ein Datenschutzgesetz gibt, in dem eine Datenschutzgütesiegelungsregel enthalten ist, (BDSG § 9a) läge es nahe, der nationalen Akkreditierungsstelle auch eine Kompetenz für eine Anerkennung von Kompetenzbewertungsstellen auf dem Datenschutzsektor zuzuordnen. Das Gesetz, welches dieses regeln müsste - nämlich ein Datenschutzauditgesetz - steht jedoch nach wie vor aus und ist nach den derzeitigen Plänen zur Novellierung der Datenschutzgesetzgebung nicht in näherer Zukunft zu erwarten.

Hiermit nimmt sich die Bundesrepublik die Möglichkeit, das aus technischen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Gründen zunehmend wichtigere Gebiet des Datenschutzes durch die Möglichkeit einer bundesweiten Gütesiegelung aufzuwerten. Hierbei könnte mühelos auf die Erfahrungen des ULD auf diesem Sektor zurückgegriffen werden. Auch die UIMCert hat bereits eine Vielzahl von Gütesiegelungsprojekten durchgeführt. Sie hat bereits vor über drei Jahren einen Standard in Form ihrer Prüfungsstandards PS 101, 102 und 103 entwickelt, der ebenfalls zur Grundlage einer Norm zur Entwicklung einer Datenschutzgütesiegelung gemacht werden könnte.


Näheres zu durchgeführten Projekten und den Standards unter www.uimcert.de



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Das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) regelt die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Nach dem Gesetz wird eine nationale Akkreditierungsstelle eingerichtet, die die Aufgabe hat, so genannte Konformitätsbewertungsstellen zu bewerten. Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) mit Sitz in Berlin und Zweigbüros in anderen deutschen Städten wurde mit der Befugnis beliehen, Kompetenzbewertungsstellen zu begutachten und anzuerkennen.

In der Bundesrepublik hat es bisher eine Stelle gegeben, die eine Akkreditierung für die Durchführung von Datenschutzaudits vorgenommen hat, das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz SH). Das ULD konnte bisher jedoch nur auf Landesebene wirken, wobei die vom ULD herausgegebenen Gütesiegel auch von anderen Landesdatenschutzbeauftragten anerkannt wurden und damit faktisch dem Gütesiegel eine deutlich über Schleswig-Holstein hinausgehende Bedeutung verliehen wurde.

Da es ein Datenschutzgesetz gibt, in dem eine Datenschutzgütesiegelungsregel enthalten ist, (BDSG § 9a) läge es nahe, der nationalen Akkreditierungsstelle auch eine Kompetenz für eine Anerkennung von Kompetenzbewertungsstellen auf dem Datenschutzsektor zuzuordnen. Das Gesetz, welches dieses regeln müsste - nämlich ein Datenschutzauditgesetz - steht jedoch nach wie vor aus und ist nach den derzeitigen Plänen zur Novellierung der Datenschutzgesetzgebung nicht in näherer Zukunft zu erwarten.

Hiermit nimmt sich die Bundesrepublik die Möglichkeit, das aus technischen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Gründen zunehmend wichtigere Gebiet des Datenschutzes durch die Möglichkeit einer bundesweiten Gütesiegelung aufzuwerten. Hierbei könnte mühelos auf die Erfahrungen des ULD auf diesem Sektor zurückgegriffen werden. Auch die UIMCert hat bereits eine Vielzahl von Gütesiegelungsprojekten durchgeführt. Sie hat bereits vor über drei Jahren einen Standard in Form ihrer Prüfungsstandards PS 101, 102 und 103 entwickelt, der ebenfalls zur Grundlage einer Norm zur Entwicklung einer Datenschutzgütesiegelung gemacht werden könnte.




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Datum: 09.02.2010 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 160655
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