Urteil BVerfG ist ein Warnsignal für Schwarz-Gelb
ID: 160675
Urteil BVerfG ist ein Warnsignal für Schwarz-Gelb
Wir begruessen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Es sorgt fuer mehr Klarheit und Transparenz bei der Bemessung der Regelsaetze. Bedarfe lassen sich - ausserhalb des physischen Existenzminimums - nicht einfach mathematisch-naturwissenschaftlich berechnen, sie enthalten auch immer eine Wertentscheidung.
Das Urteil laesst hoffentlich all die angeblichen Wirtschaftsexperten verstummen, die die Regelsaetze als zu hoch bezeichnet haben. Die Entscheidung ist damit auch ein Warnsignal fuer Schwarz-Gelb: Die Leistungen der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind das unterste soziale Netz. Sie eignen sich nicht fuer Sozialkuerzungen. Alle eventuellen Ueberlegungen, nach der NRW-Wahl bisherige Steuergeschenke derart zu finanzieren, muessen nun in der Schublade bleiben.
Auch die grundsaetzliche schwarz-gelbe arbeitsmarkt- und sozialpolitische Strategie ist gescheitert: Prekaere Beschaeftigung, Niedrigloehne und Mini-Jobs zu foerdern, und die unzureichenden Einkommen dann durch Leistungen des SGB II aufzustocken - diese Strategie war schon immer oekonomisch unsinnig, haushaltspolitisch absurd und moralisch verwerflich. Jetzt ist sie auch juristisch gescheitert.
Die Konsequenz aus dem Urteil ist eindeutig: Hoehere Regelsaetze erfordern einen gesetzlichen Mindestlohn, da ansonsten der Sozialstaat in seiner Finanzierbarkeit und seiner Akzeptanz geschwaecht wuerde. Wir brauchen ein "Lohnabstandsgebot" von oben, sprich: Die Loehne muessen hoeher sein als die Sozialleistungen.
Fuer einige der vom BVerfG kritisierten Punkte hat das SPD-gefuehrte Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales bereits in der vergangenen Legislaturperiode gute Vorarbeiten geleistet: Bei den Regelsaetzen fuer Kindern wurde eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorgenommen. Dabei hat sich heraus gestellt, dass die Regelsaetze bei ganz jungen und bei aelteren Kindern korrekt ermittelt sind, aber bei Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren zu niedrig lagen. Durch eine neue Regelsatzstufe fuer diese Gruppe wurde das Problem ab dem 1. Juli 2009 geloest.
Ein anderer wichtiger Punkt ist die Frage der Ueberpruefung des Bedarfes: Auch hier ist die SPD bereits vor Jahren zu der Auffassung gelangt, dass der bisherige Turnus von fuenf Jahren, der zwischen den Einkommens- und Verbrauchsstichproben liegt, zu lang ist, um auf veraenderte Konsumstrukturen oder Preiseffekte angemessen reagieren zu koennen. Der bisherige Bundesarbeitsminister hat hierzu einen Gutachtensauftrag erteilt, die Ergebnisse stehen noch aus.
Grundsaetzlich gilt: Das Arbeitslosengeld II muss so bemessen sein, dass es nicht nur satt macht und warm haelt. Auch Arbeitslose und deren Kinder haben Anrecht auf ein wuerdiges Leben und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehoert mehr als Essen und Kleidung. Dazu gehoert auch die Mitgliedschaft im Sportverein, von Zeit zu Zeit ein Besuch im Zoo oder eine Runde im oertlichen Schwimmbad. Ob das ALG II dafuer hoch genug ist, muss kuenftig haeufiger ueberprueft werden.
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Datum: 09.02.2010 - 15:17 Uhr
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