KOLB / GRUSS: Urteil sorgt für bessere Chancen für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften
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KOLB / GRUSS: Urteil sorgt für bessere Chancen für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die ehemalige rot-grüne Bundesregierung. Es bestätigt die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion: Bei einer bedarfsabhängigen Leistung ist eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zwingend erforderlich. Dies gilt selbstverständlich auch für Kinder. Die prozentuale Ableitung des Satzes für Kinder vom Regelsatz für Erwachsene ist deshalb ebenso falsch wie pauschale Forderungen nach einer Erhöhung der Regelsätze. Der richtige Bedarf für Erwachsene wie Kinder muss nun einer sachgerechten, eigenständigen Bewertung unterzogen werden. Die Voraussetzungen hierzu werden wir sorgfältig prüfen und zügig im Sinne der Betroffenen handeln.
Die Teilhabe aller Kinder, auch aus Hartz-IV-Familien, ist uns ein großes Anliegen. Kinder dürfen nicht unter der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern leiden. Wie dies nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten ist, werden wir kurzfristig klären.
Kinder aus Bedarfsgemeinschaften müssen dieselben Chancen für Bildung und Aufstieg haben wie andere Kinder. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Kinder später ein selbst bestimmtes Leben führen und auch finanziell auf eigenen Füßen stehen. Die größte Gefahr für unser Sozialsystem, die Gesellschaft und den Bildungsstandort Deutschland ist, dass die Kinder von Langzeitarbeitslosen keine Chance mehr haben, der Abhängigkeit von Transferleistungen zu entkommen. Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Familien entstehen, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Diese Menschen brauchen Perspektiven und Chancen, die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu durchbrechen.
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Datum: 09.02.2010 - 15:47 Uhr
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