Weitere Ungereimtheiten bei P&R-Containern

Weitere Ungereimtheiten bei P&R-Containern

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Existiert ein Teil der P&R-Container gar nicht? – Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen



(firmenpresse) - München, 07.05.2018 - Die Investments in P&R-Container schienen über Jahrzehnte ein sicheres Geschäft zu sein, sodass teilweise mehrere Familiengenerationen ihr Geld P&R anvertraut anhaben. Seit März dieses Jahres und der Insolvenz der P&R-Gesellschaften ist alles anders. Die mehr als 50.000 Investoren müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Dabei wirft die Pleite des einstigen Marktführers für Container-Direktinvestments immer mehr Fragen auf. Wie sich bereits herausgestellt hat, haben rund 90 Prozent der Anleger nicht das Eigentum an den Containern erworben. Da sie die entsprechenden Zertifikate nicht angefordert haben, lassen sich die Container nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht einem bestimmten Anleger zuordnen. Nun tauchen Zweifel auf, ob die angeblichen 1,2 Millionen Container im P&R-Bestand tatsächlich existieren. Einen Teil davon könnte es nur auf dem Papier geben, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai 2018 online.

Dabei beruft sich das Blatt auf Aussagen des Finanzexperten Stefan Loipfinger vom Portal investmentcheck.de. Dieser hat in den P&R-Bilanzen einige Ungereimtheiten entdeckt. So heiße es im Jahresabschluss 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, dass sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent auf rund 610 Millionen Euro erhöht hätten. Zwei Drittel dieses Umsatzes sind Investitionen der Anleger. Dieses Geld hätte über die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance in neue Container gesteckt werden müssen. Ausweislich der Bilanz wurden aber nur ca. 146 Millionen Euro in neue Container investiert. „Es stellt sich die Frage, was mit dem restlichen Geld passiert ist und ob vertragsgemäß ausreichend neue Container bestellt wurden“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte München. Zumal in Branchenkreisen schon länger gemunkelt wurde, dass die Neubestellungen von P&R deutlich zurückgegangen sind. Allerdings hat P&R dem Bericht zu Folge auch über eine Tochterfirma in der Karibik Container gekauft.



„Bisher ist es nur eine Vermutung, dass möglicherweise nicht alle Container existieren. Auf die Insolvenzverwaltung wird noch viel Arbeit zukommen, um diese Frage zu klären“, so Rechtsanwalt Braun. Für die Anleger wird die Ungewissheit indes immer größer. Sie müssen allerdings nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten, sondern können schon jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. „Forderungen können sich beispielsweise gegen die Anlageberater und Vermittler richten, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Braun.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 08.05.2018 - 12:24 Uhr
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Freigabedatum: 08.05.2018

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