Endlich Weg frei für Fernbehandlung - Ecovis-Studie zeigt, Mediziner sind aufgeschlossen
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Mit der Entscheidung des Deutschen Ärztetags vom 10. Mai 2018 in Erfurt öffnet sich das deutsche Gesundheitswesen für die Fernbehandlung von Patienten. Die Berufsordnung für Ärzte ? Paragraph 7 Absatz 4 ? wird entsprechend geändert. Wenn die Landesärztekammern die neue Regelung in die jeweiligen Landesberufsordnungen übernehmen, steht dem Start in die Telemedizin nichts mehr im Weg. Nicht nur die alternde Gesellschaft und ihre medizinische Versorgung lässt sich mit der beschlossenen Öffnung für Fernbehandlung abfedern, sondern auch die geringe Ärzte- und Fachmedizinerdichte in manchen Regionen. ?Je nach Alter der Patienten und Ausbau der entsprechenden technischen Infrastruktur werden Patienten vermutlich zunächst von der Praxis ihres Hausarztes, in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus Kontakt mit Fachärzten aufnehmen?, sagt Tim Müller, Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.
Die Beratungsgruppe Ecovis hat zum Thema Telemedizin bereits im Frühjahr 2017 mit der Hochschule Fresenius eine Studie veröffentlicht. Schon damals zeigte sich die Mehrheit der befragten Ärzte aufgeschlossen für Telemedizin. Ob das zu höheren Kosten führt? Dieser Frage stellt der Professor Andreas Beivers, Studiendekan an der Hochschule Fresenius in München, den Nutzen der Telemedizin entgegen: ?Wird in Dänemark ein Herzinfarktpatient zur Klinik gefahren, fährt der Kardiologe zugeschaltet aus der Klinik im Krankenwagen mit. Seit der Einführung der dazu nötigen IT sank die Sterblichkeit innerhalb von zehn Jahren von 8,4 Prozent im Jahr 2001 auf 3 Prozent im Jahr 2011. Aus ökonomischer Sicht ist das sinnvoll, auch wenn erst einmal investiert werden musste. Ökonomisch heißt ja, dass sich das Verhältnis von Kosten zu Nutzen verändert. Und der Nutzen ist beträchtlich.?
Das vollständige Interview mit Prof. Beivers finden Sie hier: https://www.ecovis.com/medizin/telemedizin-digitale-arztpraxis/
Eine Zusammenfassung der Studie der Hochschule Fresenius und Ecovis finden Sie hier: https://www.ecovis.com/steuern-recht/statt-telemedizin-der-echte-hausarzt-bleibt-die-nummer-eins/
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Datum: 11.05.2018 - 15:14 Uhr
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