Strompreiserhöhungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Trojaner-Schreiben von Strom- und Gasanbietern

Strompreiserhöhungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Trojaner-Schreiben von Strom- und Gasanbietern ab (FOTO)

ID: 1611458

(ots) -
Bonusverwehrung, verschleppte Guthabenauszahlung und
untergeschobene Verträge: Unseriöse Vorgehensweisen von
Stromanbietern geben immer wieder Anlass für Verbraucherbeschwerden.
Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt drei Unternehmen wegen
intransparenter Preisänderungsmitteilungen abgemahnt. "In den
Schreiben wird der eigentliche Zweck so geschickt versteckt und
verschleiert, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung
kaum bemerken kann", moniert NRW-Verbraucherzentralenvorstand
Wolfgang Schuldzinski: "womit er dann auch sein Sonderkündigungsrecht
für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verpasst." Die
Energieversorger Strogon, Fuxx-Die Sparenergie GmbH und EVD
(EnergieVersorgung Deutschland) wurden unter anderem aufgefordert,
Verbrauchern keine Preisänderungen per E-Mail anzukündigen, ohne
diese im Betreff auch eindeutig als solche zu kennzeichnen. Wenn
Schreiben noch weitere Informationen enthalten, seien die
Informationen zu den Preisänderungen deutlich hervorzuheben.

Energieanbieter müssen ihre Kunden auf transparente und
verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen
unterrichten - so gibt es der Gesetzgeber vor. Eine rechtzeitige
Ankündigung ist ebenso vorgeschrieben wie der Hinweis, dass Kunden
bei Preisanhebungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Phantasievoll
und findig interpretieren einige Unternehmen Transparenz und
Verständlichkeit in der Kommunikation mit dem Kunden jedoch auf
eigene Weise. "Per E-Mail oder Post werden Schreiben mit blumig
formuliertem Betreff oder vermeintliche Servicemitteilungen
verschickt, die über ihren tatsächlichen Anlass hinwegzutäuschen
versuchen", zeigt Schuldzinski auf: "Da ist von
Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was
Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder


den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier
zu sortieren."

Tatsächlich entpuppen sich diese Schreiben jedoch als "Trojaner":
Denn nach ausführlichen Unternehmensinformationen wird eher beiläufig
oder als Randnotiz über die anstehenden Preiserhöhungen informiert.
Oder die höheren Strompreise werden erst offensichtlich, wenn sich
der Kunde durch einige Seiten der mitgeschickten neuen allgemeinen
Geschäftsbedingungen durchklickt. "Da wundert es nicht, wenn
Ratsuchende in den Beratungsstellen berichten, erst beim Erhalt der
nächsten Rechnung von der Preiserhöhung erfahren zu haben", so
Schuldzinski.

Drei Anbieter - Strogon, Fuxx-Die Sparenergie und EVD -, die zum
Teil auch in den gängigen Vergleichsportalen beim Ranking auf den
ersten Seiten erscheinen, hat die Verbraucherzentrale NRW wegen solch
intransparenter Preiserhöhungsschreiben abgemahnt. "Zwar ist im
Gesetz nicht detailliert geregelt, wie eine verständliche und
nachvollziehbare Ankündigung aussehen muss, aber ein Betreff wie
'Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen' oder
'Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen' ist sicher nicht
gemeint", erläutert der Verbraucherzentralenvorstand.

Wenn die Anbieter das kritisierte Verfahren nicht unterlassen,
wird die Verbraucherzentrale NRW klagen. "Richter müssen dann
entscheiden, ob wir mit unserer Auffassung richtig liegen, dass
Kunden bei einer E-Mail bereits unmittelbar im Betreff den Hinweis
auf die Preiserhöhung erkennen müssen", beschreibt Schuldzinski die
weiteren Schritte.

Für eine transparente Information über Preisänderungen wäre es
nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch wünschenswert, wenn
alter und neuer Preis in einer Gegenüberstellung aufgeführt werden.
"Denn vielfach wird nur der neue Preis genannt. Erst durch einen
Vergleich mit den bisherigen Vertragsunterlagen muss der Kunde dann
selbst ermitteln, wie stark dieser tatsächlich steigen wird. Da wird
damit kalkuliert, dass er sich diese Mühe gar nicht erst macht und
den neuen Preis akzeptiert anstatt zu vergleichen und zu einem
günstigeren Anbieter zu wechseln", so Schuldzinski.

Dass der Vorher-Nachher-Preisvergleich auf einen Blick durchaus
ein praktikables Verfahren der Kundeninformation ist, machen einige
Energieanbieter übrigens schon vorbildlich vor.



Pressekontakt:
Michelle Jahn
Tel. (0211) 38 09-173
michelle.jahn@verbraucherzentrale.nrw

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Datum: 16.05.2018 - 14:07 Uhr
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