Ludwig: Fahrverbote lösen das Stickoxid-Problem nicht
ID: 1611585
Umgehungsverkehr
Hamburg hat als erste deutsche Großstadt angekündigt, Fahrverbote
für Diesel-Fahrzeuge zu verhängen. Betroffen sein soll ein 580 Meter
langer Straßenabschnitt der Max-Brauer-Allee und ein 1,7 Kilometer
langer Abschnitt der Stresemannstraße. Hierzu erklärt die
verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela
Ludwig:
"Fahrverbote auf Teilstrecken führen nicht zu besserer Luft. Das
Ergebnis wird sein, dass zwar die betroffenen Straßen gemieden
werden, dafür aber der Umgehungsverkehr in den angrenzenden Straßen
zunehmen wird. Das führt lediglich zu einer Verlagerung der
Belastung. Die angekündigte Maßnahme der Stadt Hamburg ist rein
populistisch und nicht lösungsorientiert. Am 27. Februar 2018 hatte
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Städte und
Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen. Das
Gericht stellte dabei aber klar, dass es durch die Verbote nicht zu
unverhältnismäßigen Härten kommen dürfe. Die Urteilsbegründung des
Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor, dennoch hat Hamburg
angekündigt, bereits jetzt Verbotsschilder aufstellen zu wollen. Es
wäre empfehlenswert, die Begründung abzuwarten und dann im Sinne des
Urteils zu reagieren. Das Urteil verlangt keine Einführung von
Fahrverboten. Es fordert zu allererst die Überprüfung der
Luftreinhaltepläne. Es ist zweifelhaft, ob Hamburg alternative
Maßnahmen ernsthaft geprüft hat."
Hintergrund: Hamburg will als erste Großstadt mit
Durchfahrtsverboten für Diesel-Fahrzeuge die Stickoxidbelastung
bekämpfen und entsprechende Verbotsschilder aufstellen, die nach
Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts
gelten sollen. Das BVerwG hält laut Urteil vom 27.2.2018 Fahrverbote
in Städten ausnahmsweise für zulässig. Die Städte müssen aber ihre
Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
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Datum: 16.05.2018 - 17:04 Uhr
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