Ausländische Berufsabschlüsse einheitlich prüfen / Bundeszahnärztekammer für Beibehaltung der G

Ausländische Berufsabschlüsse einheitlich prüfen / Bundeszahnärztekammer für Beibehaltung der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe

ID: 1612080
(ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) spricht sich dafür
aus, die gute Arbeit der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG)
als ein wichtiges Instrument bei der Anerkennung von ausländischen
Berufsabschlüssen in der Zahnmedizin weiterhin zu ermöglichen und zu
unterstützen. Die (Landes-) Zahnärztekammern sind meist in den
Anerkennungsprozess eingebunden, z.B. bei der Fachsprach- und der
Kenntnisprüfung.

"Die Arbeit der GfG ist ein wichtiger Baustein bei der Prüfung der
Gleichwertigkeit von zahnmedizinischen Berufsqualifikationen aus
Drittstaaten. Bei der Entwicklung der Bewertungskriterien wurde die
BZÄK frühzeitig eingebunden. Da die Gleichwertigkeit einer
ausländischen Berufsqualifikation nicht immer durch eine
entsprechende Prüfung, sondern auch anhand der Aktenlage festgestellt
werden kann, halten wir den eingeschlagenen Weg der zentralen
Begutachtung durch die GfG nach einheitlichen Kriterien und durch
qualifiziertes Personal für richtig. Damit wird man dem
Patientenschutz und der Integration von Zahnärztinnen und Zahnärzten
aus dem Ausland gleichermaßen gerecht. Daneben ist im Rahmen der
Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte eine einheitliche
Regelung der Eignungs- und Kenntnisprüfung dringend erforderlich. Im
Unterschied zu den Ärzten existiert diese für die Zahnärzte bisher
nicht", so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

Behörden in Deutschland, die für die Anerkennung ausländischer
zahnmedizinischer Berufsabschlüsse zuständig sind, haben anhand der
Gutachten der GfG die Möglichkeit, zu einer einheitlichen und
aussagekräftigen Bewertung zu kommen. Die Gutachten zeigen dabei die
Übereinstimmungen und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem
ausländischen und dem deutschen Studium der Zahnmedizin auf. Auf der
Grundlage des Gutachtens können die zuständigen Approbationsbehörden


in den Ländern eine qualitativ aussagefähige und damit rechtssichere
Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen Qualifikation
treffen. Eine bundesweit einheitliche Bewertungsgrundlage wird so
ermöglicht.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse@bzaek.de

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Datum: 17.05.2018 - 16:22 Uhr
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