NOZ: Familiennachzug aus Griechenland stockt erneut: Fehlende Dokumente sind der Grund
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Meist fehlen Dokumente: Linke spricht von Skandal und fordert von
Bundesregierung, Papiere auszustellen
Osnabrück. Der Familiennachzug von Flüchtlingen, die in
Griechenland gestrandet sind, stockt seit Jahresbeginn wieder. In den
ersten vier Monaten (Stichtag 7. Mai) stellten griechische Behörden
Anträge für 870 Flüchtlinge, zu ihren Angehörigen nach Deutschland
nachzukommen. Davon lehnte das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) 582 Fälle ab, das entspricht einer Quote von 67
Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut hervor, die
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) vorliegt. Im vergangenen
Jahr waren fast alle Anträge akzeptiert worden: So wurden 2017
insgesamt 5692 Anträge gestellt. Das Bamf gab für 5307 Fälle grünes
Licht.
Die Ablehnung erfolgte meist aus bürokratischen Gründen. Nach
Angaben der Linken entscheidet das Bamf häufig gegen Anträge, weil
Übersetzungen von Dokumenten nicht beigefügt sind wie etwa Urkunden,
die die Familienzusammengehörigkeit belegen. Nach der
Dublin-Verordnung sei es aber nicht zulässig, solche Übersetzungen zu
fordern.
Die Linke kritisiert diese Praxis. Die Bundestagsabgeordnete Gökay
Akbulut sagte: "Das ist ein Skandal und eine unzulässige
Rechtsverweigerung." Für viele Flüchtlinge in Griechenland sei die
Familienzusammenführung häufig der letzte Weg raus aus dem Elend.
Auch die in Deutschland angekommenen Flüchtlinge könnten sich besser
integrieren, wenn ihre Ehepartner und Kinder bei ihnen seien.
Um den Familiennachzug im Rahmen der Dublin-Verordnung hatte es
immer wieder Ärger gegeben. Die Dublin-Verordnung regelt: Wenn ein
Mitglied der Familie in Deutschland einen Asylantrag gestellt oder
einen Schutzstatus erhalten hat, liegt die Zuständigkeit für weitere
Anträge enger Familienangehöriger ebenso bei Deutschland. Noch immer
warten mehrere tausend syrische, aber zum Beispiel auch afghanische
und irakische Familienangehörige auf ihre Überstellung nach
Deutschland. Bei dieser Art von Familienzusammenführung geht es nicht
um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern, der für Flüchtlinge
mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz ab August wieder möglich
sein soll.
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Datum: 18.05.2018 - 05:00 Uhr
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