Cloud Act und DSGVO - neue Herausforderung für Unternehmen

Cloud Act und DSGVO - neue Herausforderung für Unternehmen

ID: 1612471

Was bei der Wahl des richtigen Cloud Anbieters zu beachten ist



(PresseBox) - Mit dem US-Budget wurde in den Vereinigten Staaten am 23. März 2018 ein neues Gesetz verabschiedet: der sogenannte Cloud Act (siehe: hier). Danach sind us-amerikanische Cloud-Anbieter verpflichtet, Kundendaten auf Anforderung der Regierung bzw. Behörden herauszugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem Staat die Daten physisch gelagert sind.

Konsequenzen des Cloud Act für europäische Unternehmen

Für europäische Unternehmen hat der Cloud Act gravierende Konsequenzen. Die Verpflichtung von US-Unternehmen zur Herausgabe von Daten gilt schließlich auch dann, wenn diese in der EU gelagert werden, und zwar ungeachtet, ob durch die Herausgabe der Daten nationales/europäisches Recht verletzt wird. US Firmen müssen also auf Anordnung von Behörden EU Daten auch entgegen aller EU Datenschutzbemühungen herausgeben und somit auch die aktuelle DSGVO der EU verletzen!

Cloud Act und DSGVO

Europäische Unternehmen sind nun aber seit Mai 2018 an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gebunden. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen auf den Schutz personenbezogener Daten in der Cloud und zu einer Dokumentation des Datenaustauschs mit der Cloud. Sollte es also z.B. zu einem Datendiebstahl oder Manipulationen kommen und eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nachweisbar sein, drohen Geldstrafen (siehe: Mahr EDV-Artikel zur DSGVO).

Wie reagieren?

Diese neue Entwicklung in der us-amerikanischen Gesetzgebung beinhaltet für europäische Unternehmen zwei problematische Momente: 1.) einen Unsicherheitsfaktor: Noch ist alles andere als klar, welche rechtlichen Konsequenzen es für Unternehmen hat, wenn der amerikanischer Cloud Anbieter auch in Europa gelagerte Kundendaten herausgibt und das Unternehmen so gegen die DSGVO verstößt. 2.) ein Glaubwürdigkeitsproblem: Wer mit einem amerikanischen Cloudanbieter zusammenarbeitet, kann wiederum seinen Kunden nicht mehr wirklich eine Sicherheit seiner Daten versprechen, egal, wo diese physisch gelagert sind.



Mahr EDV kann angesichts dieser komplexen und juristisch verzwickten Lage daher nur empfehlen, Cloud-Anbieter zu wählen, die der DSGVO und nicht dem Cloud Act verpflichtet sind.

Mahr EDV ist der Computerspezialist für alle Belange rund um die IT-Struktur von Unternehmen ab fünf Rechnern: Wartung und Support, Consulting und Implementierung, Cloud-Dienste, Server Monitoring und vieles mehr - in Berlin, Potsdam, Düsseldorf und der jeweiligen Umgebung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mahr EDV ist der Computerspezialist für alle Belange rund um die IT-Struktur von Unternehmen ab fünf Rechnern: Wartung und Support, Consulting und Implementierung, Cloud-Dienste, Server Monitoring und vieles mehr - in Berlin, Potsdam, Düsseldorf und der jeweiligen Umgebung.



drucken  als PDF  an Freund senden  Forschungsprojekte und Facebook? scheinbar eine ungute Kombination Das sind die Top-Favoriten der Fussball WM 2018 in Russland: Wettbasis Prognosen&aktuelle Quoten
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 18.05.2018 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1612471
Anzahl Zeichen: 2996

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 230 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Cloud Act und DSGVO - neue Herausforderung für Unternehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mahr EDV GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mahr EDV RZ-Umzug nach Düsseldorf ...

Seit 5 Jahren ist Mahr EDV in zwei Rechenzentren (Berlin und Kleinmachnow in BRB) eingemietet und betreibt dort eine Cloud insbesondere für die Produkte EXT Backup und Hosted Exchange, das seine Hochverfügbarkeit dem Aufbau über zwei RZ-Standorte ...

Alle Meldungen von Mahr EDV GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z