„Arbeitsrechtliches Frühstück“: FOM Hochschule lädt ein
Arbeitsmodell „Teilzeit“ unter der Lupe
„Oft stimmen die Vorstellungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über den konkreten Arbeitsplatz nicht überein“, erklärt Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Professor an der FOM Hochschule. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht will Personalverantwortlichen das nötige Wissen mit auf den Weg geben, um künftig rechtssicher zu handeln. Denn Befürworter des Arbeitsmodells „Teilzeit“ müssen sich mit vielen Besonderheiten auseinandersetzen – dies gilt für beide Seiten. „Haben Arbeitnehmer nach der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr als Teilzeitkraft? Auf diese Frage sollten Arbeitgeber problemlos antworten können“, so Jesgarzewski.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an Personalverantwortliche. Anmeldungen unter klas.weidemann@fom.de oder 0421 168 932-10.
Kompakt:
Arbeitsrechtliches Frühstück mit Prof. Dr. Tim Jesgarzewski: „Neues zum Teilzeitrecht“
29. Mai, 9 Uhr, FOM Hochschulzenrum, Linzer Straße 7, 28359 Bremen
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Mit mehr als 46.000 Studierenden ist die FOM die größte private Hochschule Deutschlands. Sie bietet Berufstätigen und Auszubildenden an bundesweit 29 Hochschulzentren die Möglichkeit, berufsbegleitend praxisorientierte Bachelor- und Masterstudiengänge aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Gesundheit & Soziales, IT-Management sowie Ingenieurwesen zu absolvieren. Die Studienabschlüsse sind staatlich und international anerkannt. Getragen wird die FOM von der gemeinnützigen Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft mit Sitz in Essen. Die Hochschule ist vom Wissenschaftsrat akkreditiert und hat von der FIBAA Anfang 2012 das Gütesiegel der Systemakkreditierung verliehen bekommen – als erste private Hochschule Deutschlands. Weitere Informationen: www.fom.de.
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Datum: 23.05.2018 - 16:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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