EU-Datenschutzverordnung: Erster Journalist stellt Email-Vorschläge ein

EU-Datenschutzverordnung: Erster Journalist stellt Email-Vorschläge ein

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Wien – Für den bekannten freien Journalisten Alexander Glück gehören Emails als Akquiseinstrument für seine Themenvorschläge der Vergangenheit an. Damit zieht Glück die Konsequenz aus der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Versenden nicht angeforderter Emails drakonisch reglementiert.



Erster Journalist, der auf Email-Aussendungen verzichtet: Alexander GlückErster Journalist, der auf Email-Aussendungen verzichtet: Alexander Glück

(firmenpresse) - Wien – Für den bekannten freien Journalisten Alexander Glück gehören Emails als Akquiseinstrument für seine Themenvorschläge der Vergangenheit an. Damit zieht Glück die Konsequenz aus der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Versenden nicht angeforderter Emails drakonisch reglementiert.

Während im Vorfeld des Inkrafttretens zahlreiche Firmen Massenemails versenden, um auf die Änderung ihrer Datenschutzrichtlinien hinzuweisen oder sich noch schnell die Einwilligung zum Bezug weiterer Aussendungen zu holen, setzt Alexander Glück auf einen Medienwechsel und hofft auf zahlreiche Follower seiner Autorenseite https://glueckpresse.wordpress.com. Dort hat er neben Selbstbeschreibung und Referenzlisten Platz für seine Themenvorschläge geschaffen – im Format eines Blogs, der Anfang Juni 2018 gestartet wird.

Redaktionen, die diesem Themenblog folgen, werden „unregelmäßig“ (so der Autor) über neue Vorschläge informiert, je nachdem, wann es eine neue Themenidee gibt. Als Begrüßungsgeschenk erhält jeder Abonnent einen Gutschein über 20 Euro. Schon jetzt hält Glück eine Reihe von Kurzexposés für neue Beiträge bereit, die ab Juni von den Besuchern nach Themengruppen aufgerufen werden können. Das Modell könnte Schule machen, denn Redaktionen sind laufend auf der Suche nach guten Ideen und könnten sich, wenn noch weitere Autoren solche Blogs einrichten, sehr bequem und ohne die Belästigung durch Massenaussendungen über aktuelle Angebote informieren.

„Zuerst hielt ich die DSGVO für eine der üblichen Gängelungen weltfremder Eurokraten“, sagt Glück, der in so bekannten Medien wie Stern, Frankfurter Rundschau, Neue Zürcher Zeitung, Basler Zeitung, Wiener Zeitung, Buch aktuell, Buchhändler heute, Der Standard und der Leipziger Volkszeitung veröffentlicht hat und bereits vom SPIEGEL zitiert wurde. „Die Auswirkungen werden immens sein, eine Abmahnwelle ist unausweichlich. Wie aber sollen freischaffende Autoren ihre Ideen überhaupt an die Verlage bringen?“



Das Ergebnis seiner Überlegungen ist der radikale Wechsel des Dialoginstruments. „Meine Aussendungen habe ich früher an ziemlich viele Medienredaktionen geschickt. Den dabei unvermeidlichen Streuverlust konnte ich nun ausschalten und zugleich einen persönlichen Beitrag zur Eindämmung der Email-Flut leisten. Unerwünschte Emails gehen nämlich auch mir selbst auf die Nerven.“

Alexander Glück wurde 1969 geboren und stammt aus Wiesbaden. Seit 1997 arbeitet er als freier Journalist, seit 2001 als Buchautor und Herausgeber.

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Datum: 24.05.2018 - 12:56 Uhr
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