Kostenlos surfen im Hotspot

Kostenlos surfen im Hotspot

ID: 1614324

ARAG Expertenüber den Schutz Ihrer Daten im offenen WLAN




(firmenpresse) - Das Surfen in einem offenen WLAN ist einfach - ob am Airport, im Cafe oder in der Bahn. Der Service ist kostenlos, eine Verbindung ist schnell hergestellt und ein Passwort muss man auch nicht eingeben. Und seitdem die Störerhaftung in Deutschland im vergangenen Jahr abgeschafft wurde, werden die Internet-Hotspots immer zahlreicher. Doch das verlockende Angebot hat einen Haken. Unverschlüsselte Hotspots bieten Kriminellen beste Chancen, um die Smartphones und Rechner ihrer Opfer auszuspähen und Daten zu manipulieren. ARAG Experten geben Tipps und sagen, wie Sie sich am besten schützen.



Vorsicht, offenes WLAN

In einem offenen WLAN andere Nutzer auszuspionieren ist denkbar einfach. Ein frei erhältliches Netzwerk-Tool auf ein Notebook gespielt und die Attacke kann losgehen. Eine der gemeinsten Methoden ist es, die unbedarften Nutzer in einen so genannten Honigtopf-Hotspot zu locken. Der Angreifer stellt dazu selbst ein offenes WLAN zur Verfügung. Wer das für das offene WLAN hält und sich anmeldet, ist dem Angreifer vollständig ausgeliefert. Der sitzt nämlich direkt zwischen Nutzer und Provider und kann alles kontrollieren.



So können Sie sich schützen

Als Nutzer eines offenen WLAN können Sie es Angreifern erschweren, an Ihre Daten zu kommen. Setzen Sie ganz einfach auf sichere, verschlüsselte Datenverbindungen. ARAG Experten sagen, wie das geht.



Ihr Schutz unterwegs, am Hotspot

1. Fragen Sie den Betreiber nach Sicherheitsvorkehrungen. Lassen Sie sich im Cafe oder Hotel die korrekte WLAN-Kennung nennen und wählen diese manuell aus.

2. Schließen Sie eigene USB-Sticks oder externe Festplatten nur dann an, wenn der PC über ein aktuelles Virenschutzprogramm verfügt.

3. Deaktivieren Sie in Ihrem Smartphone oder Laptop die automatische Verbindung mit jedem öffentlichen Netzwerk, das nicht durch ein Kennwort geschützt ist.

4.Deaktivieren Sie in den Netzwerkeinstellungen Ihres Betriebssystems die Dateifreigabe.



5. Geben Sie Anmeldedaten im öffentlichen Raum diskret ein. Nützlich können spezielle Schutzfolien sein, die Ihr Display vor neugierigen Blicken Unbefugter abschirmen.



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gibt es Musikstreaming in HiFi-Qualität- P?UR bringt schnelles Internet nach Delitzsch
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.05.2018 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1614324
Anzahl Zeichen: 2618

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Information & TK



Diese Pressemitteilung wurde bisher 471 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kostenlos surfen im Hotspot"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt ...

Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachse ...

ARAG, stimmt das? ...

Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um kein ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z