Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Sperrklausel bei der Europawahl:
ID: 1614553
Bundesregierung forcierten Vorhaben, nicht über nationales Recht,
sondern über EU-Recht wieder eine Sperrklausel einzuführen. Aufgrund
von Widerständen in anderen Mitgliedstaaten ist nun aber
möglicherweise die Zeit davongelaufen. Hier rächt sich das
Verfahren, mit dem über die Hintertür des EU-Rechts die durchaus
sinnvolle Sperrklausel wieder eingeführt werden sollte. Nötig gewesen
wäre eine öffentliche Debatte in Deutschland, das wegen der großen
Zahl von EU-Abgeordneten besonders betroffen ist. Freilich ist
verständlich, dass die Regierung nicht öffentlich ein Karlsruher
Urteil in Frage stellt - es in Hinterzimmern umgehen zu wollen,
schadet der noch ausbaufähigen europäischen Demokratie jedoch
möglicherweise mehr, als es ihr nutzt.
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Datum: 27.05.2018 - 21:10 Uhr
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