DSGVO-konforme Entsorgung von Röntgenfilmen

DSGVO-konforme Entsorgung von Röntgenfilmen

ID: 1614889

Neuer Leitfaden für Kliniken und Praxen: Röntgenfilmentsorgung nach Datenschutzgrundverordnung



(firmenpresse) - Bremen, 28. Mai 2018 – Seit Jahresbeginn begleitet die Schmidt + Kampshoff GmbH Krankenhäuser und Arztpraxen bei der Neuausrichtung ihrer Entsorgungspraxis. Denn seit 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues Datenschutzrecht – die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit einem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Die veränderte Gesetzgebung dient dem verbesserten Schutz personenbezogener Daten und betrifft auch die Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten. Was Datenschutz- und Abfallbeauftragte in medizinischen Einrichtungen jetzt neu beachten müssen, fasst Schmidtentsorgung in einem Leitfaden zusammen, der über www.schmidtentsorgung.de/de/downloads kostenfrei heruntergeladen werden kann.

„Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gehört es zu unserem Service, medizinische Einrichtungen über neue Rechtsvorschriften aufzuklären. Deshalb haben wir eine Checkliste erarbeitet, wonach Kliniken und Praxen einfach überprüfen können, ob sie ihre Röntgenfilme DSGVO-konform entsorgen – und bei Mängeln schnell wissen, was zu tun ist“, erklärt Monica Calvo Moreno, Datenschutzkoordinatorin von Schmidt + Kampshoff, die Idee für den Leitfaden. „Weiterhin geben wir einen Überblick zur DSGVO, den neuen Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und auch den Strafen, die bei Missachtung des Regelwerks drohen“, ergänzt Moreno.

Bei der Archivführung ist künftig vor allem der Grundsatz der Speicherbegrenzung anzuwenden: „Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist“, heißt es in Artikel 5 DSGVO. Für die Aufbewahrung von Röntgenfilmen bedeutet das: Diese sollten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist umgehend an einen zertifizierten Entsorger übergeben werden. Eine Archivierung darüber hinaus ist nicht mehr zulässig. Verantwortlich für die pünktliche Archivräumung ist immer der Praxis- oder Klinikleiter.



„Unser Entsorgungsprozess entspricht vollumfänglich den neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Wir verwerten Röntgenfilme nachweislich in einem rundum geschlossenen Prozess, der nach der weiterhin maßgeblichen DIN SPEC 66399-3 zertifiziert ist. Darüber hinaus entwickeln wir derzeit eine Checkliste zur Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO für unsere Kunden“, so Moreno.

Nach Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung ist seit 25. Mai ein sogenannter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) zwischen medizinischen Einrichtungen und Entsorgungsunternehmen verpflichtend. „AV-Verträge sind bei Schmidtentsorgung bereits seit vielen Jahren gängige Praxis. Natürlich macht die Datenschutzgrundverordnung nun einige Änderungen und Ergänzungen notwendig. Auch in diesem Punkt bieten wir den bestmöglichen Service: DSGVO-konforme Verträge müssen Kunden bei uns nicht nachfragen, denn diese werden automatisch verschickt“, beruhigt Moreno.

Weiterführende Informationen zur datenschutzkonformen Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten unter www.schmidtentsorgung.de.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenbildern nach Bundesdatenschutz (BDSG) spezialisiert. Dazugehörige Akten und Datenträger vernichten wir gleich mit. Seit 1983 arbeiten wir europaweit für Kunden aus Medizin, Industrie und Werkstoffprüfung. Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und eine eigene Entsorgungsanlage am Standort Rhede. Wir entsorgen, verwerten und vernichten in geschlossenen Entsorgungsprozessen nach DIN SPEC 66399-3 – fachgerecht, datenschutzkonform und rückstandslos. Wiederverwertbare Materialien führen wir in den industriellen Kreislauf zurück.

Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot: Mit der X-RAYBOX bieten wir Praxen, Laboren und Kliniken ein kostenfreies, sicheres und zeitsparendes System für Kleinmengen bis 20 Kilogramm.



Leseranfragen:

Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno(at)schmidtentsorgung.de



PresseKontakt / Agentur:

Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de



drucken  als PDF  Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Tierärzte Zahnarztpraxis Dr. med. dent. S. Dilaver
Bereitgestellt von Benutzer: Monica Calvo Moreno
Datum: 28.05.2018 - 15:47 Uhr
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