DSGVO-konforme Entsorgung von Röntgenfilmen
Neuer Leitfaden für Kliniken und Praxen: Röntgenfilmentsorgung nach Datenschutzgrundverordnung
„Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gehört es zu unserem Service, medizinische Einrichtungen über neue Rechtsvorschriften aufzuklären. Deshalb haben wir eine Checkliste erarbeitet, wonach Kliniken und Praxen einfach überprüfen können, ob sie ihre Röntgenfilme DSGVO-konform entsorgen – und bei Mängeln schnell wissen, was zu tun ist“, erklärt Monica Calvo Moreno, Datenschutzkoordinatorin von Schmidt + Kampshoff, die Idee für den Leitfaden. „Weiterhin geben wir einen Überblick zur DSGVO, den neuen Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und auch den Strafen, die bei Missachtung des Regelwerks drohen“, ergänzt Moreno.
Bei der Archivführung ist künftig vor allem der Grundsatz der Speicherbegrenzung anzuwenden: „Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist“, heißt es in Artikel 5 DSGVO. Für die Aufbewahrung von Röntgenfilmen bedeutet das: Diese sollten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist umgehend an einen zertifizierten Entsorger übergeben werden. Eine Archivierung darüber hinaus ist nicht mehr zulässig. Verantwortlich für die pünktliche Archivräumung ist immer der Praxis- oder Klinikleiter.
„Unser Entsorgungsprozess entspricht vollumfänglich den neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Wir verwerten Röntgenfilme nachweislich in einem rundum geschlossenen Prozess, der nach der weiterhin maßgeblichen DIN SPEC 66399-3 zertifiziert ist. Darüber hinaus entwickeln wir derzeit eine Checkliste zur Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO für unsere Kunden“, so Moreno.
Nach Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung ist seit 25. Mai ein sogenannter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) zwischen medizinischen Einrichtungen und Entsorgungsunternehmen verpflichtend. „AV-Verträge sind bei Schmidtentsorgung bereits seit vielen Jahren gängige Praxis. Natürlich macht die Datenschutzgrundverordnung nun einige Änderungen und Ergänzungen notwendig. Auch in diesem Punkt bieten wir den bestmöglichen Service: DSGVO-konforme Verträge müssen Kunden bei uns nicht nachfragen, denn diese werden automatisch verschickt“, beruhigt Moreno.
Weiterführende Informationen zur datenschutzkonformen Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten unter www.schmidtentsorgung.de.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
datenschutzgrundverordnung
dsgvo
roentgenfilmentsorgung
roentgenbildentsorgung
patientenakten
arztpraxen
krankenhaeuser
kliniken
entsorgung
aufbewahrung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenbildern nach Bundesdatenschutz (BDSG) spezialisiert. Dazugehörige Akten und Datenträger vernichten wir gleich mit. Seit 1983 arbeiten wir europaweit für Kunden aus Medizin, Industrie und Werkstoffprüfung. Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und eine eigene Entsorgungsanlage am Standort Rhede. Wir entsorgen, verwerten und vernichten in geschlossenen Entsorgungsprozessen nach DIN SPEC 66399-3 – fachgerecht, datenschutzkonform und rückstandslos. Wiederverwertbare Materialien führen wir in den industriellen Kreislauf zurück.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot: Mit der X-RAYBOX bieten wir Praxen, Laboren und Kliniken ein kostenfreies, sicheres und zeitsparendes System für Kleinmengen bis 20 Kilogramm.
Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno(at)schmidtentsorgung.de
Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de
Datum: 28.05.2018 - 15:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1614889
Anzahl Zeichen: 3362
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Monica Calvo Moreno
Stadt:
Bremen
Telefon: +49 421 835 444 0
Kategorie:
Ärzte
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 961 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DSGVO-konforme Entsorgung von Röntgenfilmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schmidt + Kampshoff GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wie in der Medizin unterliegen auch Röntgenfilme aus der Industrie Aufbewahrungsfristen oder müssen bis zum Ende der Gewährleistung von Bauteilen ordnungsgemäß im Unternehmen aufbewahrt werden. Dies bedeutet auch, dass Platzkapazitäten, Lagerräume und Stellflächen gebunden sind. Deshalb ist
Röntgenbilder entsorgen in Corona-Zeiten ...
Bremen, 18. Dezember 2020 Die üblicherweise um den Jahreswechsel stattfindenden Archivleerungen in Praxen und Krankenhäusern werden dieses Jahr von der Corona-Pandemie beeinflusst. Neben der Archivpflege und datenschutzgerechten Röntgenfilmentsorgung geht es medizinischen Einrichtungen aktuell da
SCHMIDTENTSORGUNG SCHAFFT PLATZKAPAZITÄTEN IN KLINIKEN UND PRAXEN ...
Deutsche Kliniken schaffen derzeit zusätzliche personelle wie auch räumliche Kapazitäten, um der vorausgesagten Zunahme an stationär behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang kommen auch Archive auf den Prüfstand. Häufig lagern hier Akten und Röntgen
Weitere Mitteilungen von Schmidt + Kampshoff GmbH
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Tierärzte ...
Zurzeit redet fast jeder über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Eigentlich eine Sache für Facebook, Twitter, WhatsApp und CO - könnte man denken. Aber weit gefehlt. Auch Tierarztpraxen sind betroffen, denn diese haben Kundendaten und damit findet die neue Verordnung Anwendung. Mi
Focus-Gesundheit-Empfehlung: Dr. med. dent. Matthias Herrmann als empfohlener Zahnarzt im Landkreis Bayreuth ausgezeichnet ...
„Der Gang zum Zahnarzt fällt vielen Menschen sehr schwer. Damit verbunden auch die Wahl eines Zahnarztes, dem man vertrauen kann. Die Focus-Empfehlung finde ich daher einen super Service für Patienten, anhand objektiver Bewertungskriterien qualifizierte Ärzte zu finden. Besonders freue ich mich
Studium der Tiermedizin: Sehr beliebt aber es gibt nicht nur „Kleintiere“, Ämter und Pferde ...
Die Tiermedizin scheint ein sehr beliebtes Studium zu sein – warum auch immer. Und die Frauenquote liegt an den deutschen Veterinäruniversitäten seit Jahren bei über 90%. Kein Wunder, denn der Numerus Clausus tut seinesgleichen dazu und füllt die Frauenquote. Warum tun sich junge Abiturienten
Ratgeber für Haus- und Fachärzte: Tipps für die erfolgreiche Patienten-Kommunikation in Online-Videosprechstunden ...
Die Zehn-Minuten-Briefings beschreiben praxisbewährte Instrumente, Konzepte und Verhaltensweisen, die als Best Practice-Standards eine nachhaltige und erfolgreiche Führung von Arztpraxen gewährleisten. Die Inhalte sind sofort in Eigenregie umsetzbar und entsprechen dem Wunsch vieler Mediziner nac




